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Meine Nachbarschaft: Heckerstraße

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Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7270 entstanden aus Vorlage: OF 1256/6 vom 16.08.2025 Betreff: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Straße Alt-Schwanheim zusätzliche Radbügel zu montieren. Die gastronomischen Betriebe in und um die Straße Alt-Schwanheim ziehen eine große Menge radfahrender Ausflügler*innen an. Sichere und zeitgemäße Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind dafür nicht ausreichend vorhanden. Neue Standorte sollen sein: 1. Alt-Schwanheim, Höhe Hausnummer 42, südlich der Außengastronomie-Fläche des Eissalons: Wiedereinbau von zwei Radbügeln, die im Zuge von Spartenarbeiten entfernt und nicht wieder montiert wurden (Bilder 1 und 2). 2. Vogesenstraße, Nordseite, vor der Kreuzung mit der Straße Alt-Schwanheim. Zwei Bügel in Längsaufstellung, auch um das permanente Falschparken auf dem Gehweg zu vermeiden, dass zu Fuß Gehende aufgrund der Schaltkästen in den Fließverkehr zwingt (Bilder 3 bis 6). Begründung: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße

03.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1213/6 Betreff: Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wie folgt aufzufordern: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Fußwege (1.) entlang der Rheinlandstraße, im Abschnitt zwischen Alt-Schwanheim und Lönsweg und (2.) entlang der Schwanheimer Bahnstraße, in dem die Schwanheimer Wiese querenden Abschnitt, besser beleuchtet werden können. Begründung: Die Fußwege befinden sich in den genannten Straßenabschnitten in einigem Abstand von der Straße, so dass die Straßenbeleuchtung nicht für die Fußwege effektiv wird. Neben dem Abstand ist Ursache hierfür, dass zwischen der Straßenbeleuchtung und den Fußwegen jeweils Bepflanzungen angelegt sind, die es verhindern, dass die Fußwege durch die Straßenbeleuchtung mit erhellt werden. In dem genannten Bereich der Rheinlandstraße hat das zur Folge, dass sich Personen, die entlang des Schwanheimer Forst abends sich auf dem Heimweg befinden, sehr unsicher fühlen. Im Bereich der Bahnhofstraße hat dies zur Folge, dass Jugendliche, die vom Fußballtraining auf dem Schwanheimer Sportplatz kommend, auf der Straße gehen. In den genannten Bereichen kommt erschwerend hinzu, dass in dem Gebüsch neben der Straße häufig Wildschweine anzutreffen sind. ANLAGE (Fotodokumentation) (c) Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2025 Die Vorlage OF 1213/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße

26.11.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161 entstanden aus Vorlage: OF 1116/6 vom 11.11.2024 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können, um insbesondere zu prüfen und zu berichten, a) ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; b) ob die temporäre Einrichtung der Silcherstraße als Einbahnstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen ist. Begründung: Ein Ortstermin ist angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Zu a): Anwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt des Gewerbegebiets stockt. Zu b) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Schwarzbachstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der dadurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Gemeinschaftsschule (Grundschule) problematisch ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 504

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 998/6 vom 28.03.2024 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. kleineres Kopfsteinpflaster) die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Aufgrund der immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steine ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich, diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Schwarzbachstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4177 entstanden aus Vorlage: OF 801/6 vom 19.06.2023 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und ist bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss, sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphaltband in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkten Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße Alt-Schwanheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 888 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen

07.02.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 689/6 vom 05.02.2023 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie zu prüfen und zu berichten, ob eine Umgestaltung i n Betracht kommt, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um Alt-Schwanheim wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können; - die Verkehrssicherheit insbesondere im Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße zu erhöhen. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Stadtteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit geparkten Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (siehe Bild). Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fußgängerinnen und Fußgänger (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße beim Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt Schwanheim gibt Anlass, über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist

27.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2022, OF 441/6 Betreff: Schwanheim: Straße Alt-Schwanheim so umgestalten, dass eine bessere Nutzung des attraktiven Ortskerns möglich ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt-Schwanheim gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 441/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement

15.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1814 entstanden aus Vorlage: OF 410/6 vom 19.02.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Nachhaltiges Regenwassermanagement In Zeiten von Wasserknappheit und längeren Hitzeperioden ist ein nachhaltiges Regenwassermanagement im Frankfurter Westen dringend notwendig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Verdunstungsbecken für Regenwasser anlegen zu lassen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen, da sie sich in Siedlungsnähe befinden und nicht unmittelbar an ein Gewässer angrenzen: - Emil-Siering-Park; - Grünanlage Otto-Ernst-Weg; - Rudolf-Schäfer-Anlage; - Grünanlage Luthmerstraße; - Grünanlage Marderweg; - Grünanlage Deidesheimer Straße; - Grünanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim; - Grünanlage Bechtenwaldstraße. Begründung: Durch Verdunstungsbecken für Regenwasser wird Wasser im natürlichen Kreislauf belassen, der Boden wird mit Wasser versorgt, es entsteht eine kühlende Wirkung durch die Verdunstungskälte, die Luftfeuchtigkeit wird erhöht, Staub wird gebunden, es kommt zu einer Grundwasserneubildung, innerstädtische Feuchtbiotope werden geschaffen, es entstehen finanzielle Vorteile durch die Entlastung des Kanals und der Kläranlage, die Hochwasserabflussmengen und Hochwasserschäden werden verringert, erforderliche Schutzbauten vor Hochwasser sind weniger notwendig, natürliche und gleichmäßigere Pegelstände der Bäche im Frankfurter Westen könnten gewährleistet werden und eine Vermeidung der Nutzung von Trinkwasser für die Bewässerungen von Parks und Bäumen würde die Trinkwasserversorgungsthematik entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1528 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen

01.06.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 146 entstanden aus Vorlage: OF 49/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Notorische Geschwindigkeitsübertretungen auf der westlichen Rheinlandstraße endlich wirksam bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich die durchgängige Vorfahrtsregelung auf der Rheinlandstraße westlich der Kreuzung Schwanheimer Bahnstraße/Ecke Alt-Schwanheim so neu zu regeln, dass die allgemeine Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt und damit der Verkehr beruhigt wird und insbesondere Raser zur einer vorsichtigeren Fahrweise angehalten werden. Konkret sind die Verkehrszeichen 301 zu demontieren und Haltestreifen (Verkehrszeichen 295) auf der Rheinlandstraße zu markieren. Ggf. kann mit einem Schild auf die veränderte Vorfahrtsregelung hingewiesen werden. Begründung: Westlich der Kreuzung Alt-Schwanheim/Ecke Rheinlandstraße beginnt bei der Einmündung in die Rheinlandstraße eine Tempo-30-Zone. Die Rheinlandstraße ist abgesehen von einer leichten Rechtskurve (in westlicher Richtung circa 15 Grad) in Höhe des Lönsweges schnurgerade ausgebaut. Zudem ist vor jeder Kreuzung die allgemeine Vorfahrtsregelung durch das Verkehrszeichen 301 (siehe Seite 2) aufgehoben, weshalb Raserinnen und Raser nicht befürchten müssen, durch einmündende Fahrzeuge aufgehalten zu werden. In der Rheinlandstraße wird in dem genannten Bereich generell circa 50 km/h gefahren. Durch die Beschilderung und den Ausbau der Rheinlandstraße sind sich die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, dass es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Gefahren gehen daher nicht nur von den zahllosen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern aus, die bewusst die Geschwindigkeit übertreten, sondern auch von denjenigen, die einfach nur unachtsam sind. Die jetzige Beschilderung befördert diese Unachtsamkeit. Aufgrund dieser Situation bestehen besondere Gefahren. Die Rheinlandstraße grenzt in diesem Bereich an den Schwanheimer Forst. Gerade am Wochenende kreuzen viele Familien die Rheinlandstraße, um auf den in dem Forst gelegenen Spielplatz und den Grillplatz zu gelangen, hinzu kommt eine zunehmende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Hund Gassigehen. Die durchgängige Ausgestaltung als Vorfahrtsstraße steht im Widerspruch zu § 45 Absatz 1c StVO. Hier heißt es: "Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 (‚rechts vor links') gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig." Da derzeit vor jeder Kreuzung das Verkehrszeichen 301 aufgestellt ist, wird das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt. Verkehrszeichen 301: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1561 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße

12.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5970 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 19.04.2020 Betreff: Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Errichtung einer Toilette auf dem Spielplatz in der Deidesheimer Straße oder um diesen herum möglich ist , da dieser oft durch menschliche Fäkalien verunreinigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die Reinigungsmaßnahmen erhöht werden können, um menschliche Fäkalien schneller zu beseitigen. Welche Maßnahmen können getroffen werden, um derartige Verschmutzungen zu verhindern? Ist die Errichtung eines Hinweisschildes sinnvoll? Begründung: Bürgerinnen und Bürger kamen auf ein Mitglied des Ortsbeirates zu, da der Deidesheimer Spielplatz durch Exkremente sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern häufig verschmutzt wird und somit als Toilette missbraucht wird. Dieser Spielplatz wird sowohl von Anwohnern als auch von vielen Kindertageseinrichtungen genutzt und ist daher stark frequentiert. Da es keine öffentliche Toilette in der Nähe gibt, wäre es sinnvoll, eine Toilette auf diesem Spielplatz einzurichten. Eine derartige Verunreinigung von Spielplätzen führt zu einer erhöhten Infektionsgefahr für spielende Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1422 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30

18.02.2020 · Aktualisiert: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5813 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 29.01.2020 Betreff: Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzubringen. Begründung: Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen der Hegarstraße und der Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen der Gerolsteiner Straße und der Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen der Schwarzbachstraße und der Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen, bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 847 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße

22.10.2019 · Aktualisiert: 10.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5247 entstanden aus Vorlage: OF 1121/6 vom 25.09.2019 Betreff: Schwanheim: Verkehrssicherung am Fußgängerüberweg Eifelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Eifelstraße/Ecke Schwarzbachstraße wieder so zu gewährleisten, wie sie vor der Erneuerung des Fahrbahnbelages herrschte. Begründung: Die vorher vor dem Übergang platzierten Warnbaken (siehe Anlage) verhinderten das sichtbehindernde Parken von Pkw direkt am Zebrastreifen. Nun stehen verbotenerweise Autos auch außerhalb der markierten Parkfläche. Dieser Fußgängerüberweg gehört außerdem zum Schulweg zur August-Gräser-Schule. Anlage Anlage 1 (ca. 251 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 285 Antrag vom 12.10.2020, OF 1376/6 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6783 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 285) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim

26.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4472 entstanden aus Vorlage: OF 972/6 vom 25.03.2019 Betreff: Schwanheim: Ortstermin in der Straße Alt-Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamtes und der Mainova sowie mit der Kinderbeauftragten und dem Stadtbezirksvorsteher von Schwanheim und den Mitgliedern des Ortsbeirates 6 in der Straße Alt-Schwanheim durchzuführen. Der Ortstermin soll Klarheit darüber schaffen, 1. wie der Übergang für Fußgänger in der Straße Alt-Schwanheim in Höhe der Schwarzbachstraße sicherer gestaltet werden kann, 2. wie und wann der desolate Zustand der Straße Alt-Schwanheim geändert wird sowie die Raserei und der zunehmende Durchgangsverkehr durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden können. Begründung: Zu 1.: Durch regelmäßige Falschparker wird die Sicht speziell für Kinder beim Queren der Straße erheblich eingeschränkt. Es kam schon zu gefährlichen Situationen. Zu 2.: Die Instandsetzung der Straße Alt-Schwanheim wird schon seit Jahren immer wieder verschoben, da sich offensichtlich das Amt für Straßenbau und Erschließung und die Versorgungsgesellschaft Mainova nicht abstimmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1195 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden

14.12.2018 · Aktualisiert: 25.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 908/6 Betreff: Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Unterbindung der Einfahrt von Pkw's von der Straße Alt-Schwanheim kommend in die Schwarzbachstraße verkehrstechnisch am besten umgesetzt werden könnte. Begründung: Viele Autofahrer, die von Osten in die Straße Alt-Schwanheim einfahren, finden in dieser Straße oft keine Parkmöglichkeit. So nutzen viele die Abbiegung in die Schwarzbachstraße um dann dort verbotenerweise zu parken. Diese führt oftmals dazu, dass die Schwarzbachstraße beidseitig derart zugeparkt ist, dass Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen und Fußgänger in Straßenmitte laufen müssen. Dies sollte Anlass sein, eine geänderte Verkehrsführung an dieser Stelle anzugehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2019 Die Vorlage OF 908/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen

11.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 765/6 vom 27.08.2018 Betreff: Schwanheim: Akzeptanz von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung prüfen Der Magistrat wird gebeten, durch eine Umfrage oder eine Informationsveranstaltung ein Meinungsbild zu gewinnen, ob es im westlichen Bereich von Schwanheim eine ausreichende Akzeptanz für bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gibt, wie sie im östlichen Teil Schwanheims (z. B. Manderscheider Straße/Vogesenstraße) bereits seit Langem umgesetzt sind. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern der Wilhelm-Kobelt-Straße wird zu schnelles Fahren in der Tempo-30-Zone beklagt. Da der Magistrat schon mehrfach darauf hingewiesen hat, dass für ausreichende Kontrollen kein Personal zur Verfügung steht, und die Anwohnerinnen/Anwohner selbst bauliche Maßnahmen wie im Osten Schwanheims vorschlagen, sollte diese Möglichkeit in Erwägung gezogen werden. Es ist jedoch bekannt, dass solche Maßnahmen häufig auch auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung stoßen, da sie nicht ohne Nachteile sind. Deswegen sollte der Versuch unternommen werden, vorher festzustellen, ob denn mit einer ausreichenden Akzeptanz für solche Maßnahmen zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2368 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße

08.05.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3102 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 19.04.2018 Betreff: Schwanheim: Zufahrt zur Schrimpegasse über Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schwarzbachstraße ab der Einmündung mit der Straße Alt-Schwanheim in Richtung Schrimpegasse mit Pollern so zu verengen, dass trotz beidseitigem Halteverbot das widerrechtliche Parken nicht mehr möglich ist. Begründung: Weder die Müllabfuhr noch Rettungsfahrzeuge können bei widerrechtlichem Parken in die Schrimpegasse gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1564 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

29.05.2017 · Aktualisiert: 16.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 413/6 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße für Rollstuhl-, Rollatorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung kommt vermehrt der Wunsch, dass die Schwarzbachstraße, die eine der Haupt-Zugangsstraßen zum Zentrum von Schwanheim ist, begehbarer wird. Auf dem derzeitigen Kopfsteinpflaster ist es nahezu unmöglich für Rollstuhl-, Rolladorfahrer und Menschen mit Gehbehinderungen zu laufen. Im Besonderen bei Nässe und Schneefall ist die Straße in diesem Bereich nahezu unpassierbar. Um das Zentrum "Alt Schwanheim" zu erreichen, müssen weite Umwege in Kauf genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 479 2017 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Glascontainer Vogesenstraße/Ecke Völklinger Weg

25.04.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 370/6 vom 10.04.2017 Betreff: Schwanheim: Glascontainer Vogesenstraße/Ecke Völklinger Weg Der Magistrat wird gebeten, die beiden Glascontainer im Bereich der im Betreff genannten Einmündung zu versetzen. Begründung: Die Schwanheimer Kinderbeauftragte und das Kinderbüro stellten bei einer Ortsbegehung fest, dass die Container die Sicht für Kinder beim Überqueren der Fahrbahn an der Ecke versperren. Der Vorschlag des FES-Standortberaters sieht vor, die Container auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Völklinger Weg 62) zu platzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1019 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim

11.11.2016 · Aktualisiert: 07.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 265/6 Betreff: Tempo-30-Schild in der Eifelstraße nach der Einmündung mit der Schwarzbachstraße in Schwanheim Die Eifelstraße ist eine Vorfahrtsstraße auf der die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Nach der Schwarzbachstraße fehlt ein Hinweisschild für diese Höchstgeschwindigkeit. In der Vergangenheit gab es wohl auch aufgrund dieses Fehlens schon schwere Verkehrsunfälle, zumal an den kommenden Kreuzungen Vorfahrtsschilder installiert sind. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge dafür sorgen, dass in Schwanheim nach der Schwarzbachstraße ein 30 km/h Schild aufgestellt wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 265/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer Straße

28.06.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 236 entstanden aus Vorlage: OF 80/6 vom 13.06.2016 Betreff: Schwanheim: Kleinkinderspielplatz in der Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, den geplanten Kleinkinderspielplatz auf der Freifläche neben der Kita Lichtblick in der Deidesheimer Straße zu verwirklichen. Begründung: Der bereits seit Längerem geplante und genehmigte Spielplatz ist aus Sicht der Eltern und der Erzieher der Kita Lichtblick sehr wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1415 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof

21.01.2014 · Aktualisiert: 28.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2790 entstanden aus Vorlage: OF 917/6 vom 21.01.2014 Betreff: Gestaltungsmaßnahmen in der Straße Am Abtshof Der Magistrat wird gebeten, versuchsweise die von der Verwaltung im Rahmen des Ortstermins am 7. Januar 2014 in der Straße Am Abtshof vorgestellten Pläne bezüglich der Neugestaltung der vorgenannten Straße umzusetzen. Dabei soll in der Straße Am Abtshof vor dem Wilhelm-Kobelt-Haus eine Freifläche dadurch entstehen, dass die Zufahrten von der Straße Alt-Schwanheim in die Straße Am Abtshof sowie von der anderen Seite, die an die Vierhäusergasse angrenzt, durch bauliche Maßnahmen (Poller) verhindert werden. Die Zufahrt zur Straße Am Abtshof soll über die Schwarzbachstraße erfolgen. Die durch diese Maßnahme in der Straße Am Abtshof wegfallenden Parkplätze sollen durch in diesem Bereich neu zu schaffende Parkplätze in der Straße Alt-Schwanheim ersetzt werden. Die Umgestaltung soll versuchsweise umgesetzt werden, sodass bei möglicherweise auftretenden verkehrlichen Problemen, insbesondere in der Schwarzbachstraße sowie in den Straßen Am Abtshof und Vierhäusergasse, von der angedachten Lösung wieder Abstand genommen werden kann. Es ist sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Straße Am Abtshof jederzeit für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und die Müllabfuhr möglich ist. Begründung: Die von den Ämtern im Rahmen des Ortstermins vorgestellte Lösung, einen Platz durch eine Reihe von Pollern im Bereich der Straße Alt-Schwanheim sowie der Vierhäusergasse herzustellen, fand die Zustimmung eines großen Teils der Anwesenden. In ganz Schwanheim gibt es praktisch keinen Platz, den man zum Verweilen gestalten kann, hier wäre diese Möglichkeit dann geschaffen. Es wurde aber auch deutlich, dass es aufgrund der engen Straßen hinter dem Platz eventuell zu Verkehrsproblemen kommen könnte. Deswegen erscheint es sinnvoll, die Poller erst einmal nur so einzubauen, dass sie mit vertretbarem Aufwand wieder entfernt werden können. So kann man über eine gewisse Zeit die Entwicklung beobachten, ohne dass schon dauerhafte Tatsachen geschaffen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 483 Antrag vom 27.01.2015, OF 1261/6 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3872 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße

12.06.2012 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 425/6 vom 22.05.2012 Betreff: Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße Vorgang: V 1485/11 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Unternehmensgruppe der Nassauischen Heimstätte schnellstmöglich in Verbindung zu setzen, um deren geplante Bebauung des Parkplatzareals entlang des Bolzplatzes in der Henriette-Fürth-Straße kritisch zu hinterfragen bzw. zu erreichen, dass der Bolzplatz auch in Zukunft erhalten bleibt. Begründung: In der Henriette-Fürth-Straße bestehen derzeit wenige bis keine Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und das, obwohl hier viele Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. In einem Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 10.01.2011, V 1485, hierbei ging es um die Schaffung weiterer Spielplatzflächen in Schwanheim und Goldstein, bspw. am Mainufer, wurde durch den Magistrat u. a. geantwortet: "Nach Auffassung des Magistrats ist die Schwanheimer Mainuferanlage nur bedingt dazu geeignet, Spieleinrichtungen für Kinder aufzunehmen. [...] Als Alternative wird auf den gut erschlossenen, wohnungsnah gelegenen Spielplatz/Bolzplatz an der Henriette-Fürth-Straße verwiesen." Es wird also vom Magistrat auf diesen wichtigen Bolzplatz und die weiteren Flächen verwiesen, welche nun durch die Bebauung durch die Nassauische Heimstätte ggf. infrage gestellt werden. Ein Wegfall dieser Flächen aufgrund von Baumaßnahmen oder aufgrund von möglichen Beschwerden künftiger Anwohner (siehe Gerichtsurteil in Sachen Bolzplatz Deidesheimer Straße) muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2012, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche Schwanheim

14.02.2012 · Aktualisiert: 09.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 896 entstanden aus Vorlage: OF 292/6 vom 10.02.2012 Betreff: Spielplatz auf dem Gelände der katholische Kirche Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz auf dem Gelände der katholischen Kirche in Schwanheim weiterhin durch das Grünflächenamt betreuen bzw. pflegen zu lassen (Instandsetzungen etc.). Begründung: In der Sitzung des Regionalrates Schwanheim am 09.02.2012 wurde berichtet, dass der o. g. Spielplatz nicht mehr durch das Grünflächenamt betreut bzw. gepflegt werden soll. Unter anderem soll auch die Herrichtung eines neuen Spielplatzes in der Deidesheimer Straße (vormals ein Bolzplatz) hierfür ursächlich sein. Da es aber im Schwanheimer Norden grundsätzlich nicht viele Spielgelegenheiten für Kinder gibt, muss dieser Spielplatz erhalten bleiben. Sofern das Grünflächenamt die Pflege bzw. Betreuung aufgibt, wäre der Spielplatz alsbald verschwunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 814 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten

13.09.2011 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 354 entstanden aus Vorlage: OF 113/6 vom 22.08.2011 Betreff: Planungswerkstatt für Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten, zur weiteren Gestaltung der Spiel- und Freizeitfläche in der Deidesheimer Straße in Schwanheim eine kleine Planungswerkstatt einzurichten. An der Planungswerkstatt sollen unter anderem Kinder der umliegenden Kindereinrichtungen, Kinder aus dem Stadtteil, die Kinderbeauftragte von Schwanheim sowie Mitglieder des Elternbeirats der umliegenden Kindereinrichtungen beteiligt werden. Begründung: Bedingt durch ein Gerichtsurteil mussten auf der Wiese der Spiel- und Freizeiteinrichtung in der Deidesheimer Straße bedauerlicherweise Tore und Ballfangzäune abgebaut werden. Die Grünfläche kann aber weiterhin für Kinder im Stadtteil zum Spielen genutzt werden. Bei einem Termin mit dem Grünflächenamt trugen Eltern und Kinder ihr Bedürfnis vor, die Fläche weiterhin zur Freizeitgestaltung nutzen zu wollen. Gleichzeitig brachten sie den Wunsch vor, in die Gestaltung der Fläche eingebunden zu werden. Dieses Ansinnen unterstützt der Ortsbeirat 6. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1311 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hortplätze in der Deidesheimer Straße

13.09.2011 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 353 entstanden aus Vorlage: OF 112/6 vom 26.08.2011 Betreff: Hortplätze in der Deidesheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum sich die Aufstellung der Container für die Kinderbetreuung auf dem "Bolzplatz" in der Deidesheimer Straße abermals verzögert hat, obwohl dies vom Stadtschulamt im Februar dieses Jahres für den Beginn des Schuljahres 2011/2012 fest zugesagt worden war. Begründung: Zum wiederholten Male wurde durch das Stadtschulamt zugesagt, dass Container als Übergangslösung auf dem "Bolzplatz" in der Deidesheimer Straße aufgestellt werden sollen. Letztmalig war dies am 23. Februar 2011 auf einer Informationsveranstaltung vor Ort der Fall. Dort wurde seitens des Stadtschulamtes den Bürgern zugesichert, dass die Container spätestens zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 bereitstehen würden. Leider konnte bisher die Umsetzung der Maßnahme nicht festgestellt werden. Ein Jahr zuvor wurde bereits schon einmal auf Antrag des Ortsbeirates 6 eine solche Zusage gegeben. Der Ortsbeirat 6 wünscht sich deshalb eine konsequente Aufklärung der Umstände, wie es zu diesen Verzögerungen kommen konnte, damit in Zukunft ähnliche Prozesse besser gestaltet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1267 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Instandhaltung Spielplatz Merziger Weg/Vogesenstraße

22.08.2011 · Aktualisiert: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2011, OF 115/6 Betreff: Instandhaltung Spielplatz Merziger Weg/Vogesenstraße Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Ortsvorsteher wird aufgefordert den Eigentümern des Spielplatzes im Merziger Weg/Vogesenstr. einen Brief zu schreiben, und diese bitten, den Spielplatz wieder in Stand zu setzen, damit Kinder diese Einrichtung weiter nutzen können. Begründung: Der Spielplatz im Merziger Weg/Vogesenstr. ist kein städtischer Spielplatz. Er gehört einer privaten Gesellschaft bzw. Eigentümergemeinschaft. Auch private Wohnungseigentümer haben aber eine Verpflichtung Spieleinrichtungen für Kinder der eigenen Wohnungen bereit zu halten. Auf dem oben genannten Spielplatz sind fast alle Spielgeräte seit Monaten abgebaut bzw. eingerüstet, sodass er nicht mehr benutzbar ist. Dem Ortsbeirat wurde dieser Missstand zugetragen mit der Bitte, sich mit den Eigentümern in Verbindung zu setzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 115/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zebrastreifen Rheinlandstraße/Ecke Lönsweg - Sichtbehinderung durch Trafohäuschen

15.05.2011 · Aktualisiert: 08.06.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2011, OF 41/6 Betreff: Zebrastreifen Rheinlandstraße/Ecke Lönsweg - Sichtbehinderung durch Trafohäuschen Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Es wird zu einem Ortstermin eingeladen, um die Frage mit den zuständigen Ämtern zu klären, ob das in der Rheinlandstraße /Ecke Lönsweg errichtete Trafohäuschen eine Sichtbehinderung für die Verkehrsteilnehmer an dem dort eingezeichneten Zebrastreifen darstellt, und um über Lösungsmöglichkeiten zu beraten. Begründung: An der oben genannten Stelle wurde ein neues Trafohäuschen gebaut, was direkt an dem Übergang des Stadtwaldes in den Stadtteil führt. Hier ist ein Zebrastreifen angebracht. Menschen, die am Waldrand am Zebrastreifen warten, werden nach Aussage von verschiedenen Verkehrsteilnehmern dadurch erst in letzter Minute gesehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 41/6 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Tempo 30-Zone

22.09.2009 · Aktualisiert: 01.10.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM 3592 entstanden aus Vorlage: OF 1290/6 vom 14.09.2009 Betreff: Schwanheim: Tempo 30-Zone Vorgang: OM 2675/08 OBR 6; ST 173/09; ST 1132/09 Der Magistrat wird gebeten, über seine Pläne in der Rheinlandstraße im Streckenabschnitt zwischen Bahnstraße und Geisenheimer Straße (siehe OM 2675 vom 21.10.2008) zu berichten. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 31.07.2009, ST 1132, wird berichtet, was in der Rheinlandstraße im Streckenabschnitt zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg als Maßnahme geplant ist. Der Streckenabschnitt der Rheinlandstraße zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße ist nicht berücksichtigt worden. Auch in diesem Bereich ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus folgenden Gründen dringend notwendig: Zwischen Bahnstraße und Lönsweg ist die Rheinlandstraße äußerst schmal. Genau dort überqueren an mehreren Pfaden viele Bürgerinnen und Bürger die Rheinlandstraße, auch Kinder, insbesondere die Kinder des Waldkindergartens, und nicht zuletzt die vielen Hundebesitzer. Zwar wurden jüngst an dieser Stelle die bis an die Straße herangewachsenen Büsche zwecks besserer Einsicht etwas zurückgeschnitten, aber insgesamt ist dadurch die Gefahrensituation nicht behoben. Auch hier ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h dringend geboten, weil dieser Abschnitt, wie von den Anwohnern zu hören ist, als Rennstrecke genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 22 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemaliges Postgebäude in Schwanheim zur Einrichtung einer Kindertagesstätte mit Kleinkinderbetreuung prüfen

21.10.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2008, OM 2674 entstanden aus Vorlage: OF 962/6 vom 06.10.2008 Betreff: Ehemaliges Postgebäude in Schwanheim zur Einrichtung einer Kindertagesstätte mit Kleinkinderbetreuung prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das ehemalige Postgebäude bzw. das Grundstück in Schwanheim in der Vogesenstraße zur Einrichtung einer Kindertagesstätte mit Kleinkinderbetreuung geeignet ist. Begründung: Das Postgebäude in Schwanheim steht seit der Schließung leer. Der Planungsbezirk Schwanheim/Goldstein ist laut B 469/08 ein Planungsbezirk mit "erhöhtem Handlungsbedarf", was die Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren (Versorgung von nur 7%), aber auch was die Versorgung mit Kindergartenplätzen angeht. Ab 2013 gilt der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, daher unternimmt der Magistrat bereits vielfältige Bestrebungen, das Angebot an Plätzen im Kindergartenbereich und auch im Kleinkinderbereich kontinuierlich zu erweitern. Das ehemalige Postgebäude würde sich anbieten, um die Versorgungslücke an Betreuungsplätzen in Schwanheim und Goldstein zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 69 Aktenzeichen: 40 4

Ideen

Idee
3

Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken

06.05.2019

Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.

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203

Ehrenmal in der Martin-Henrich-Anlage

30.04.2019

Das Ehrenmal in der Martin-Henrich-Anlage gegenüber der Kindertagesstätte in der Vogesenstraße 34 müsste saniert werden. Die Instandsetzung der dazugehörigen Wasserspiele ist anzustreben. Ein barrierefreier Zugang im Norden in Form einer kurzen Rampe an der Treppe wäre hilfreich.

Idee
1

Zusätzlicher Spielplatz in Schwanheim

20.11.2014

Im Stadteil Schwanheim gibt es für die vielen Kleinkinder/Kinder nur ein geringes Angebot an Spielplätzen: den Waldspielplatz und den Spielplatz Mainblick. Beide sind oft überlaufen. Könnte man nicht die freie Grünfläche an der Ecke "Am Siechen" und "Vogesenstrasse" mit einigen Spielgeräten bestücken?