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Meine Nachbarschaft: Halmstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Gutleutviertel: On-Demand-Angebot für die Menschen im Gutleut und Gallus während der Sperrung der Camberger Brücke

24.01.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3419 entstanden aus Vorlage: OF 727/1 vom 03.01.2023 Betreff: Mobilität im Gutleutviertel: On-Demand-Angebot für die Menschen im Gutleut und Gallus während der Sperrung der Camberger Brücke Vorgang: OM 2832/22 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Anregung vom 04.10.2022, OM 2832, in welcher der Weiterbetrieb der Buslinie 87 mit geänderter Routenführung während der Sperrung der Camberger Brücke gefordert wird, zu prüfen, inwieweit zusätzlich in der Zeitspanne von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein On-Demand-Angebot zwischen den Haltestellen "Erntestraße", "Halmstraße", "Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum" und dem S-Bahnhof "Galluswarte" eingerichtet werden kann, um die Anbindung von insbesondere mobilitätseingeschränkten Menschen sowie Schülerinnen und Schüler aus dem Gutleutviertel-West ins Gallus bedarfsgerecht zu ermöglichen. Begründung: Die Sperrung der Camberger Brücke und die dadurch bedingte Einstellung der Buslinie 87 hat bereits jetzt viele Menschen im Gutleutviertel in ihrer Mobilität eingeschränkt, insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner des Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrums, der Flüchtlingsunterkunft im Henriette-Fürth-Haus, der Wurzelsiedlung sowie Schülerinnen und Schüler, die im Gallus eine Schule besuchen. Die notwendige Brückensperrung über mindestens zwei Jahre ohne die Möglichkeit der Errichtung einer Behelfsbrücke soll jedoch nicht zulasten der betroffenen Menschen gehen. Ein On-Demand-Angebot wie z. B. ein Anrufsammeltaxi (AST), Ride-Pooling oder Rufbusse fahren bedarfsgerecht und können mit einem gültigen RMV-Ticket genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2832 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1200 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatzsituation in der Wurzelsiedlung (Gutleut) verbessern

26.10.2021 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 834 entstanden aus Vorlage: OF 166/1 vom 10.10.2021 Betreff: Parkplatzsituation in der Wurzelsiedlung (Gutleut) verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Parkplatzsituation in der Wurzelsiedlung (Gutleut) durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Die Kontrollen des ruhenden Verkehrs in der gesamten Parkzone 3 finden unregelmäßig an verschiedenen Wochentagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten statt. 2. Das Bewohnerparken in der Parkzone 3 wird zusätzlich zu den schon bestehenden Zeiten (07:00 Uhr bis 13:00 Uhr) durch die Zeiten 16:00 Uhr bis 21.00 Uhr ergänzt. 3. Im östlichen Bereich der Hirtenstraße (Höhe Hausnummer 3) wird ein Teil der Parkplätze zu einer Bewohnerparkzone. Begründung: Zu 1.: Wenn die Kontrollen des ruhenden Verkehrs immer zur selben Uhrzeit am gleichen Wochentag stattfinden, dann spricht sich das schnell herum und es wird nur an diesen Tagen ordnungsgemäß geparkt. Damit es keinen Gewöhnungseffekt bei den Falschparkern gibt, sollten die Kontrollen unregelmäßig stattfinden. Zu 2.: Die Bewohnerparkplätze gelten nur von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Dies ist wahrscheinlich der Tatsache geschuldet, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Berufsschule befindet. Viele Schüler parken dann in den Straßen der Wurzelsiedlung (Hirtenstraße, Wurzelstraße, Erntestraße, ...). Jedoch gibt es an der Schule auch Nachmittagsunterricht. Somit haben Anwohner am Nachmittag oder frühen Abend, wenn sie von der Arbeit kommen, ein Problem einen Parkplatz zu finden. Zu 3.: Die Bewohnerparkzone befindet sich in der Hirten- und Erntestraße am westlichen Ende. Diese Parkzone ist für Bewohner der Halmstraße recht weit entfernt. Deswegen sollte auch im vorderen Bereich ein Teil der Parkplätze für Anwohner zur Verfügung stehen. (Bild: Michael Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 370 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lkw-Verbot in Straßen der Wurzelsiedlung

14.01.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5570 entstanden aus Vorlage: OF 1154/1 vom 14.12.2019 Betreff: Lkw-Verbot in Straßen der Wurzelsiedlung Der Magistrat wird aufgefordert, ein Durchfahrtsverbot für Lkw in der Garbenstraße, Ährenstraße und Halmstraße zu erlassen und die Einfahrt zu diesen Straßen auch entsprechend zu beschildern. Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Schilder, welche die angegebenen Straßen als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen, größer und auf der gegenüberliegenden Straßenseite angebracht werden können. Begründung: Bereits jetzt handelt es sich bei den genannten Straßen um verkehrsberuhigte Bereiche (auch Spielstraße genannt), und sie sind auch entsprechend gekennzeichnet. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, Fußgänger dürfen die gesamte Breite der Straße nutzen und Kinder auch auf der Straße spielen. Die Durchfahrt von Lkw ist aber nicht grundsätzlich untersagt. Und tatsächlich kommt es regelmäßig vor, dass Lkw, welche zu einem der Gewerbebetriebe in der Wurzelstraße gehören oder diese beliefern, durch diese Straßen fahren, um zur Gutleutstraße zu gelangen. Dies stellt sowohl eine Gefährdung für dort spielende Kinder als auch eine Lärmbelästigung der Anwohner dar. Dabei ist eine Durchfahrt durch diese drei kleinen Straßen gar nicht notwendig, denn eine Durchfahrt durch Garbenstraße, Ährenstraße oder Halmstraße stellt für die Lkw-Fahrer nur eine sehr kurze Abkürzung von wenigen Metern dar. Der Lkw-Verkehr von und zur Gutleutstraße kann problemlos über die Wurzelstraße und die Erntestraße abgewickelt werden. Anwohner klagen auch darüber, dass die vorhandenen Schilder, welche diese Straßen als Spielstraße ausweisen, oft übersehen würden. Mit einer Aufstellung auf der gegenüberliegenden Seite würden diese von Autofahrern und Lkw-Fahrern leichter wahrgenommen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 635 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichen

27.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4012 entstanden aus Vorlage: OF 794/1 vom 11.11.2018 Betreff: Altglascontainerleerung in der Gutleutstraße ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, ein Park- und Halteverbot vor den Altglascontainern in der Gutleutstraße einzurichten. Die Altglascontainer befinden sich auf der nördlichen Seite der Gutleutstraße zwischen Halmstraße und Ährenstraße. Begründung: Auf der nördlichen Straßenseite der Gutleutstraße befinden sich auf dem Gehweg mehrere Altglascontainer (siehe Bild). Am Straßenrand dürfen Autos parken. Dies führt dazu, dass die Altglascontainer nicht immer geleert werden können, da der Zugang für den Lastwagen versperrt ist. Um eine ordentliche und regelmäßige Leerung der Container gewährleisten zu können, muss die Parkfläche vor den Containern dauerhaft frei sein. Dazu sollte eine weiße Zickzacklinie (Zeichen 299 StVO) zur Kennzeichnung aufgebracht und Parkverbotsschilder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 459 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belästigungen durch Fernreisebusse und andere Falschparker auf der Gutleutstraße beseitigen!

20.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 558/1 vom 04.01.2015 Betreff: Belästigungen durch Fernreisebusse und andere Falschparker auf der Gutleutstraße beseitigen! Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. das Parken von Fernreisebussen auf der Gutleutstraße zwischen Erntestraße und Camberger Brücke durch entsprechende Beschilderung verboten und 2. die Benutzung der für Anwohner reservierten Parkplätze in der Wurzelsiedlung durch Unbefugte durch regelmäßige Kontrollen verhindert wird. Begründung: Auf der Gutleutstraße zwischen Erntestraße und Heilbronner Straße, insbesondere auf der Südseite der Gutleutstraße zwischen Halmstraße und Gutleuthofweg, parken stets zahlreiche Fernreisebusse. Dies führt zu folgenden Missständen, die behoben werden müssen: 1. Etliche Fernfahrer nutzen die in diesem Bereich vorhandenen Müllbehälter zum Entleeren des in den Bussen angesammelten Mülls, da ihnen keine angemessene Stelle für die Entsorgung zur Verfügung steht; 2. Die meisten Busse stehen vor der Werner-von-Siemens-Schule. Die wenigen dort vorhandenen Stellplätze werden dringend von Schülern und Studierenden benötigt, welche die Tiefgarage aus Kapazitätsgründen nicht benutzen können. Parkplätze sind ab 7:30 Uhr vor der Schule knapp und wurden auch schon vor der Inbeschlagnahme durch Fernreisebusse in der näheren Umgebung gesucht; 3. Fernreisebusse parken auch in Bereichen, die für Anwohner der Wurzelsiedlung reserviert sind. Andere verdrängen die Autos der Schüler und Studierenden der Werner-von-Siemens-Schule, die zunehmend auf die für Anwohner der Wurzelsiedlung reservierten Parkplätze ausweichen; 4. Die Anwohner der Wurzelsiedlung leiden unter den Verunreinigungen und darunter, dass die für sie reservierten und von ihnen bezahlten Parkplätze von Unbefugten besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

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