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Meine Nachbarschaft: Am Bächelchen

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz

18.01.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1382 entstanden aus Vorlage: OF 76/16 vom 15.11.2021 Betreff: Unterstützung des Anlegens von Blühstreifen als Beitrag zum Insektenschutz Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Blühstreifen auszuweisen. Der Ortsbeirat unterstützt die Idee der Blühstreifen und Wildwiesen und möchte den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert, aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Das Anlegen von Blühstreifen und Wildwiesen hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen und ist in Frankfurt schon an vielen Stellen Realität. Der Ortsbeirat denkt, dass das Konzept bei jeder verfügbaren Fläche angewendet werden sollte. Im Stadtteil Bergen-Enkheim sind noch Grünflächen vorhanden, die in dieses Programm mit einbezogen werden könnten. Der Ortsbeirat denkt dabei z. B. an - die Grünstreifen an der Leuchte; - die Grünflächen am Berger Marktplatz; - die Grünflächen des Gleisbettes in der Borsigallee; - den Schwimmbadparkplatz; - die Grünflächen am unteren Teil der Winzersteige. Von oben nach unten: Borsigallee, Winzersteige, Winzersteige, Leuchte, Schwimmbad. (Zur Veranschaulichung der Flächen/Quelle: eigene Fotos) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1029 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wartehallen an Bushaltestellen in Bergen-Enkheim

29.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 984 entstanden aus Vorlage: OF 84/16 vom 24.11.2016 Betreff: Wartehallen an Bushaltestellen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, an den Bushaltestellen der Linie 43 in Richtung Bergen Ost: "Vilbeler Landsraße", "Marktstraße", "Karl-Wessendorft-Straße"; der Linie 42 Richtung Bergen: "Heinrich-Bingemer-Weg", "Am Bächelchen", "Nordring/Landgraben", "Nordring/Haingasse"; der Linie 42 Richtung Enkheim: "Hohe Straße", "Erlenseer Straße", "Heinrich-Bingemer-Weg", "Riedbad", "Riedschule"; und der Linie 551 Richtung Bad Vilbel: "Triebstraße", jeweils eine Wartehalle für die Fahrgäste zu errichten. Begründung: Um die Fahrgäste vor Schnee, Regen und Wind zu schützen, wird um Aufstellung jeweils einer Wartehalle mit Sitzgelegenheit gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 547 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim .zu engen Straßen. gemäß §.12.Absatz.1, §.49.StVO, §.24.STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen .Eingeschränktes Halteverbot.

12.01.2015 · Aktualisiert: 26.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2015, OF 286/16 Betreff: Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim "zu engen Straßen" gemäß § 12 Absatz 1, § 49 StVO, § 24 STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, sämtliche Straßen in Bergen-Enkheim, die gemäß den obigen Paragraphen zu eng zum Parken sind, z.B. Kreuzbergstraße, Siedlerstraße, Laurentiusstraße nördlicher Teil, Am Hessenborn, Bruderhofstraße und Im Hermeshain von Röhrborngasse bis Am Bächelchen usw., die nicht entsprechend ausgeschildert sind, zu erfassen und zur rechtlichen Klarstellung für die Anwohner mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" auszuschildern, um den Anwohnern, Handwerkern, Anlieferern und sonstigen Besuchern rechtliche Sicherheit zu geben, wo man parken/nicht parken oder nur kurz, auch zum Be- und Entladen halten kann Begründung: Es gibt in Bergen-Enkheim neben den aufgeführten viele weitere schmale Altstadtstraßen, in denen laut den obigen Paragraphen niemals geparkt und höchstens mal kurz gehalten werden darf. Diese Straßen sind, mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. nördlicher Teil der Laurentiusstraße, nicht ausgeschildert, so daß dort häufig geparkt wird. Nachdem die emsige Stadtpolizei solche Straßen gerne abfährt und reihenweise Knöllchen verteilt, sollten alle Bürger über die rechtliche Situation mittels dem Verkehrsschild "Eingeschränktes Halteverbot" aufgeklärt werden, denn kein Mensch mißt mit einem Metermaß nach, wie breit der verbliebene Straßenraum ist und ob das zulässig ist. Andererseits laufen Anwohner und Anlieger dauernd Gefahr, schon bei kurzem Halt mit einer Ordnungswidrigkeit sanktioniert zu werden. Das ist nicht bürgerfreundlich und kann nicht Sinn einer verantwortungsvollen Verkehrsüberwachung sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 286/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Prüfung eines Grundstücks für einen Senioren-.Spielplatz.

23.06.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 254/16 Betreff: Prüfung eines Grundstücks für einen Senioren-"Spielplatz" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Benehmen mit Grünflächenamt und Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main die Verfügbarkeit und Geeignetheit des Grundstücks im Heinrich-Bingemer-Weg zwischen Hausnummer 68 und der Winzersteige mit Blick auf die Einrichtung eines Senioren-"Spielplatzes" oder -Fitnessparcours zu prüfen. Begründung: Das genannte Grundstück steht nach Wissensstand des Antragstellers im Eigentum der Stadt und wird zum gedachten Zweck (ggfs. Ausbau der Winzersteige zur vollwertigen Straße) nicht benötigt. Die leichte Hanglage könnte zum Ausbau eines reizvollen Geländes gerade von Vorteil sein. Eine gute Erreichbarkeit ist über die Winzersteige (in Fortsetzung des Fitnessprogramms) oder über die Haltestelle der Linie 42 gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Tempo-30- Zone von der Straße Im Sperber bis zum südlichen Ende der Hangbrücke Fritz-Schubert-Ring

30.11.2010 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4800 entstanden aus Vorlage: OF 699/16 vom 12.11.2010 Betreff: Verlängerung der Tempo-30- Zone von der Straße Im Sperber bis zum südlichen Ende der Hangbrücke Fritz-Schubert-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone "Im Sperber" in den Fritz-Schubert-Ring bis zum südlichen Ende der Hangbrücke/Ecke Winzersteige zu verlängern und dies zusätzlich auch mit einem Schild an der Einmündung vom "Am Königshof" auf die Hangbrücke gut sichtbar auszuschildern. Begründung: Am westlichen Ende der Hangbrücke ist ein Zebrastreifen, da diese Querung zum offiziellen Schulweg der Kinder der Schule am Hang gehört. Außerdem befinden sich im evangelischen Gemeindesaal und im Sperber zwei Kindergärten. Auch diese Kinder nutzen den Zebrastreifen, der oft schlecht einzusehen ist, weil verbotswidrig bis kurz davor geparkt wird. Da im Fritz-Schubert-Ring bergauf 50 km/h erlaubt sind, fahren viele Fahrzeuge auf der Brücke zu schnell. Weil die Tempo-30-Zone erst nach dem Zebrastreifen beginnt, ist dies eine gefährliche Stelle, da Kinder wegen der geparkten Wagen erst spät zu sehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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