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Vorlagen
Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 579/7 Betreff: Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße im Abschnitt zwischen Alt-Hausen und Hausener Obergasse für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben Begründung: Die Freigabe ermöglicht es Radfahrenden, legal die kürzeste Verbindung zwischen wichtigen Anlaufpunkten in Hausen zu nutzen: Sei es der Weg aus der großen Nelkenstraße zur Brotfabrik oder zum Kiosk / Postfiliale in der Hausener Obergasse, oder vom örtlichen Supermarkt in die Siedlung an der Peter-Zenger-Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7654 entstanden aus Vorlage: OF 1236/2 vom 25.09.2025 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz Der Magistrat wird gebeten, dem Graffitikünstler Jolio Lulas zu gestatten, das Häuschen auf dem Erich-Fromm-Platz/Ecke Liebigstraße durch Graffiti zu verschönern und aufzuwerten. Begründung: Das kleine Gebäude macht einen eher heruntergekommenen Eindruck und wurde zudem illegal beschmiert (siehe Fotos). Herr Lulas ist im Ortsbezirk kein Unbekannter und hat bereits andere öde oder heruntergekommene Bauwerke mit seinen künstlerisch wertvollen Graffiti verschönert (Breitenbachbrücke, Emser Brücke). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 entstanden aus Vorlage: OF 558/7 vom 05.10.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 116/11 OBR 7; V 1130/14 OBR 7; OM 980/16 OBR 7; OM 1417/17 OBR 7; OM 1418/17 OBR 7; OM 5029/19 OBR 7; OM 2556/22 OBR 7; OM 5791/24 OBR 7; OM 6650/25 OBR 7; ST 1290/25 Der Magistrat wird gebeten, sukzessive und angepasst an die personellen Möglichkeiten, folgende Streckenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/24; 2. Valentina-Archipowa-Straße - OM 2556/22; 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie - OM 5029/19; 4. Buchbornstraße - OM 1417/17; 5. Alt-Praunheim - OM 1418/17 und OM 116/11; 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/16; 7. Haingrabenstraße - V 1130/14; 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone U-Bahn- und Bushaltestelle "Hausen" und Tempo-30-Zone Praunheimer Brücke - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat die Anregung OM 6650 begrüßt und akzeptiert, dass die personelle Situation und gesetzliche Pflichtaufgaben eine sofortige Überprüfung aller in der Vorlage OM 6650 genannten Abschnitte nicht zulässt. Die Schlussfolgerung des Magistrats, aus diesem Grund dauerhaft keine der genannten Abschnitte zu überprüfen, ist allerdings nicht akzeptabel. Angepasst an die personellen Möglichkeiten sollten sukzessive die genannten Abschnitte überprüft werden und ggf. Tempo 30 eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7519 entstanden aus Vorlage: OF 522/7 vom 02.06.2025 Betreff: Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 Noch immer warten die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, im Ortsbezirk auf Verbesserungen. Der Radverkehrswegeplan liegt trotz vieler Nachfragen nicht vor; ein umfassendes Konzept lässt auf sich warten. Dabei könnte bereits durch verschiedene kleinere Maßnahmen die Situation für diejenigen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, kurzfristig sicherer gestaltet werden. Daher wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 umzusetzen: 1. Fahrradpiktogramme Augustenburgstraße Um das Gehwegradeln in der Augustenburgstraße zu reduzieren, sollten in beide Fahrtrichtungen Fahrradpiktogramme darauf hinweisen, dass hier auf der Straße zu fahren ist. Es steht zu vermuten, dass ein Teil des Gehwegradelns darin begründet liegt, dass vor schnell fahrenden und eng überholenden Kfz auf den Gehweg geflüchtet wird. Die Piktogramme zeigen auch dem Kfz-Verkehr an, dass hier Radverkehr stattfindet und auf ihn Rücksicht zu nehmen ist. 2. Drängelgitter Westring/Ludwig-Landmann-Straße Das bestehende Drängelgitter sollte einseitig entfernt und der Gehweg in diesem Abschnitt mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" versehen werden. Außerdem sollte eine Rampe zwischen den Pollern angebracht werden. 3. Bachmannstraße/Hausener Brückenweg Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr. Die Bachmannstraße sollte im Abschnitt bis zur Brotfabrik für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Im ab der Brotfabrik anschließenden verkehrsberuhigten Bereich ist Radfahren ohnehin in alle Richtungen möglich. In der Hausener Obergasse schließt in der Tempo-30-Zone wieder eine Einbahnstraße an, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden sollte. 4. Mittelleitlinie Praunheimer Landstraße/Alt-Praunheim Die Entfernung von Mittelleitlinien führt erwiesenermaßen zu einer im Durchschnitt niedrigeren Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Wie beispielweise in der Heerstraße sollten die Mittelleitlinien in der Praunheimer Landstraße und Alt-Praunheim (bis Ecke Heerstraße) demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für den querenden Fußverkehr und den die Fahrbahn mitbenutzenden Radverkehr. 5. Heerstraße westlicher Teil Mittelleitlinie entfernen und Fahrradpiktogramme markieren: Im westlichen Teil der Heerstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Guerickestraße sollte die Mittelleitlinie ebenfalls demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert und Fahrradpiktogramme markiert werden. So kann die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert werden und auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Dies kann als Übergangslösung bis zu einem fahrradfreundlicheren Umbau der Straße dienen. 6. Versetztes Parken Hausener Obergasse Die Hausener Obergasse ist bereits seit langer Zeit als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Da bisher jedoch kein Umbau (Entfernung der Gehwege, bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, neue Oberflächengestaltung etc.) erfolgte, werden von den meisten Verkehrsteilnehmenden hier Gehweg und Fahrbahn immer noch als solche gelesen und genutzt. Trotz der provisorischen Schwellen fährt kaum ein Auto mit Schrittgeschwindigkeit. Um den Kfz-Verkehr zu verlangsamen, sollte hier beidseitiges, versetztes Parken angeordnet werden, sodass der Kfz-Verkehr zum Fahren in Schlangenlinien gezwungen wird. Ein zusätzliches Bodenpiktogramm "verkehrsberuhigter Bereich" war vor der Brückensanierung vorhanden und sollte wieder aufgestellt werden. 7. Poller Am Spritzenhaus/Hausener Obergasse/Roßbachstraße Im Knotenpunkt rechtswidrig parkende Kfz sind hier an der Tagesordnung und behindern die Sichtachsen für Schüler:innen der Kerschensteinerschule. Durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen sollte der Bereich effektiv geschützt werden. 8. Radfahrstreifen Eugen-Hartmann-Straße/Christa-Maar-Straße/Willy-Berking-Straße Die Radfahrstreifen weisen keinen Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Kfz auf. Aufgrund der Gefahr von Dooring-Unfällen entspricht dies nicht mehr dem Stand der Technik und dem Straßenverkehrsrecht. Die Radstreifen sollten mit einem Sicherheitstrennstreifen versehen werden. Sollte die Fahrbahnbreite dafür nicht ausreichen, sollten Radschutzstreifen mit Trennstreifen markiert werden. 9. Radfahrerfurt Am Ebelfeld/Ludwig-Landmann-Straße Für den Radverkehr, der aus der Straße Am Ebelfeld geradeaus über die Ludwig-Landmann-Straße und entweder weiter in Am Ebelfeld oder nach links auf den Hochbordradweg der Ludwig-Landmann-Straße geführt wird, sollte eine Aufstellfläche vor der Ampel markiert werden. 10. Radfahrerfurt Praunheimer Landstraße/Jean-Albert-Schwarz-Straße Der Hochbordradweg entlang der Praunheimer Landstraße überquert kurz vor der Praunheimer Brücke die Jean-Albert-Schwarz-Straße. Hier sollte eine rot eingefärbte Furt für den Radverkehr markiert werden, damit der bevorrechtigte Radverkehr nicht übersehen wird. 11. Roteinfärbung Radfahrerfurt Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe U-Bahn-Station "Industriehof" Hier müssen die nach rechts in die Breitenbachstraße abbiegenden Kfz die Radfahrerfurt kreuzen. Diese sollte auf ganzer Länge rot eingefärbt und nach Möglichkeit verbreitert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 1236/2 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Graffiti-Künstler Jolio Lulas zu gestatten, das Häuschen auf dem Erich-Fromm-Platz, an der Ecke Liebigstraße, durch Graffiti zu verschönern und aufzuwerten. Begründung: Das kleine Gebäude macht einen eher heruntergekommenen Eindruck und wurde zudem illegal beschmiert (siehe Bilder). Herr Lulas ist im Ortsbezirk kein Unbekannter und hat bereits andere öde oder heruntergekommene Bauwerke mit seinen künstlerisch wertvollen Graffiti verschönert (Breitenbachbrücke, Emser Brücke). (Quelle: Der Urheber ist dem Antragsteller namentlich und mit Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6967 entstanden aus Vorlage: OF 485/7 vom 25.02.2025 Betreff: Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern Vorgang: V 1000/24 OBR 7; ST 14/25 Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg von der Haltestelle "Industriehof" zu den beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße umgehend durch folgende sichernde Maßnahmen auszustatten: - Die Kreuzung Trakehner Straße/Neue Börse wird umgehend mit vier Zebrastreifen als Querungshilfen ausgestattet. - Die bestehenden Fußgängerüberwege an den großen Kreuzungen Tilsiter Straße/Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Insterburger Straße werden jeweils um zwei weitere Fußgängerüberwege ergänzt. - Vor der Tilsiter Straße Nr. 8, einer KfZ-Werkstatt, ist eine Fußgängermarkierung einzurichten, da ein reger betrieblicher Verkehr herrscht und die Gehwege häufig zugeparkt sind. - Eine Ausweitung der Straßenmarkierung und ausgiebige Beschilderung mit "Achtung, Kinder!" ist im gesamten Bereich dringend erforderlich. - An allen Parkhaus- und weiteren Einfahrten auf dem Schulweg werden Fußgängerpiktogramme markiert. - Die Beleuchtung von Kreuzungen in der Winterzeit ist relevant und bedarf einer zeitnahen Verbesserung. Die Schulzeiten an dem Neuen Gymnasium beginnen um 07:45 Uhr, im Winter ist es dann noch lange dunkel. - Der Hecken- und Baumrückschnitt ist an den Kreuzungen zu gewährleisten; die Schüler:innen werden aufgrund der Bepflanzungshöhe zum Teil zu spät erkannt. Zudem wird der Magistrat gebeten, die Frage 10 der Anfrage V 1000, ob geplant ist, für den Zugang von der Rossittener Straße einen ÖPNV-Anschluss auf der Ludwig-Landmann-Straße zu schaffen, sachgerecht zu beantworten. Begründung: Ein sicherer Schulweg für Schülerinnen und Schüler ist aus Sicht der Eltern bisher nicht gewährleistet. Der Ortstermin hat nicht dazu geführt, dass die Sorgen der Eltern und die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern Gehör gefunden haben. Die Vorschläge der Eltern wurden mehrfach mit dem Hinweis auf das Gewerbegebiet abgelehnt. Zwei Schulen in einem Gewerbegebiet haben ein Anrecht auf Schulwegsicherung, zumal der Straßenverkehr auch durch die Baumaßnahmen erheblich ist. Ein sicherer Zugang von der Seite der Rossittener Straße könnte zur Entlastung des Schulwegs vom Industriehof führen. Deshalb sollte dieser Zugang geprüft und gut an den ÖPNV angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6797 entstanden aus Vorlage: OF 506/7 vom 08.04.2025 Betreff: Rödelheimer Landstraße nach Ende der Bauarbeiten im Schönhofviertel ertüchtigen Die Rödelheimer Landstraße ist zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Breitenbachstraße seit einiger Zeit besonders stark beansprucht: Baustellenfahrzeuge, Umzugs-Lkws, Möbelanlieferungen und falsch oder nur halb richtig parkende Autos behindern den Verkehr von Autos, Fahrrädern und Bussen. Durch den Zuzug der neuen Nachbar*innen im Schönhofviertel und die unzureichende ÖPNV-Anbindung wird der Individualverkehr erwartbar weiter zunehmen, auch wenn die Baustellen- und Umzugswagen nach Fertigstellung der Wohnungen und dem Einzug in diese sicher weniger werden. Auch für die Busse der Linie M 72 ist ein problemloses Durchfahren und damit einhergehend mutmaßlich eine Einhaltung des Fahrplans bereits erschwert. Darüber hinaus machen Anwohner*innen darauf aufmerksam, dass es durch wildes Parken und damit einhergehende Sichtbehinderung kaum möglich sei, aus den Einfahrten für Hof-Parkplätze an der nördlichen Seite der Straße auszufahren. Es wurden zwar bereits vielfach Abpollerungen vorgenommen, trotzdem parken Autos "halblegal" auf Bordsteinen und/oder den unmöglichsten Stellen der Straße. Die Poller stehen teilweise schief bzw. sehen aus, als habe dort jemand unsachgemäß versucht, diese zu entfernen. 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach Beendigung des Großteils der Bauarbeiten im Schönhofviertel (auf die Fertigstellung des Tunnels zur City West sollte hierbei nicht gewartet werden) auch die Rödelheimer Landstraße zu ertüchtigen, durch: - Ausbesserung, ggf. Erneuerung der Straßenoberfläche, - Fahrbahn- und Fahrradwegmarkierungen ohne scharfe Kurven an den Bäumen, - eindeutig gekennzeichnete Parkbuchten für Autos, ggf. mit Abpollerungen, um "wildes Parken" zu erschweren und dies zu kontrollieren. 2. Kurzfristig wird der Magistrat gebeten, die unübersichtliche Situation, z. B. vor den Hausnummern 38 bis 40, ad hoc zu verbessern, z. B. durch: - Reparatur/Erneuerung der Poller, - vermehrte Parkraumkontrollen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1382 Beratung im Ortsbeirat: 7
Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 entstanden aus Vorlage: OF 491/7 vom 04.03.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der neu beschlossenen Straßenverkehrsordnung - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Am Industriehof von der Einmündung Am Fischstein bis hinter die Ausfahrt des Hausener Schwimmbades (OM 5791, ST 76); 2. Valentina-Archipowa-Straße (OM 2556; ST 2834); 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie (OM 5029, ST 2372); 4. Buchbornstraße (OM 1417, ST 1459); 5. Alt-Praunheim (OM 1418 und OM 116, ST 12); 6. Seegewann und Schultheißenweg (OM 980; ST 616); 7. Haingrabenstraße (V 1130, ST 1407); 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo-30-Zone "Praunheimer Brücke" (Lückenschluss Kirchengemeinde und Kinderspielplatz). Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteinerschule; 9. Ohlengarten; 10. Lücken in Tempo-30-Zonen im Industriehof schließen (z. B. Tilsiter Straße/Neue Börsenstraße). Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo-30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6242 entstanden aus Vorlage: OF 1029/2 vom 06.11.2024 Betreff: Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg Vorgang: OM 3978/23 OBR 2; ST 1950/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1950, unter Ziffer 1. angekündigte bauliche Absicherung zeitnah umzusetzen und zu berichten; 2. zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsmaßnahmen, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sichergestellt werden kann. Begründung: Ein Satz eines Anwohners sagt alles: "Meine Schwiegermutter ist gestern (30.10.2024) mit unserem zweijährigen Sohn im Kinderwagen fast von einem Auto erfasst worden, da hier immer parkende Autos die Sicht für zu Fuß Gehende verhindern." Die Stellungnahme ST 1950 schreibt in Ziffer 1.: "Der Magistrat wird im betroffenen Abschnitt eine bauliche Absicherung anbringen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023." Diese Absicherung ist nicht weiter benannt und ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden. In Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1950 wird ausgeführt, dass ein Fußgängerüberweg nicht zielführend wäre und der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann. Es fehlt an einer Erläuterung, ob eine andere Verkehrsmaßnahme in Betracht gezogen werden kann. Der Ortsbeirat wünscht sich hier eine entsprechende Antwort. Foto vom 30.10.2024 (Sicht auf die in Rede stehenden illegalen Parkplätze unter der Breitenbachbrücke Ecke Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 528 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 453/7 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Geschwindigkeitsüberschreitungen in der verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) der Hausener Obergasse, insbesondere nach der neuen Hausener Brücke, zu reglementieren bzw. zu beenden. Begründung: In der Hausener Obergasse besteht ab der neuen Hans-Busch-Brücke bis zur Evangelischen Kirche Schrittgeschwindigkeit, da an dieser Stelle eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) eingerichtet ist. Entlang dieses Streckenabschnittes befindet sich unter anderem die Kerschensteiner Schule, als auch eine Kita. Sowohl Anwohnende als auch die Schulgemeinde berichten jedoch von permanenten Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Teil bis zu 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 429/7 vom 18.08.2024 Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades Tempo 30 einzurichten. Begründung: Das Abbiegen sowohl von dem Parkplatz des Hausener Schwimmbades als auch von dem Gelände der Russisch-Orthodoxen Gemeinde auf die stark befahrene Straße Am Industriehof wird dadurch erschwert und unsicher, weil die Fahrzeuge, die an dieser Stelle stadtauswärts mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h fahren, zu schnell um die Kurve kommen, um dem Ausfahrenden genug Reaktionszeit einzuräumen. Eine temporäre Reduktion der Geschwindigkeit an dieser Stelle würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 76 Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 25.02.2024 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Katholische Studentenheime e. V. stellt in seinem Friedrich-Dessauer-Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90, 60488 Frankfurt, derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal realisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertiggestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt angewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei 350 Euro vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potenziellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 Euro/m2 Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 02.01.2024 Betreff: Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren Vorgang: F 955/22 Die Straße Am Hohen Weg und der dort vorhandene Fahrradweg wird von Radfahrenden gut frequentiert, u. a. als Verbindung zwischen Bockenheim und Hausen/Praunheim. Entlang des Fahrradweges befinden sich an längeren Abschnitten Längsparkplätze ohne Sicherheitsabstand zum Fahrradweg. Teilweise stehen Fahrzeuge sogar auf dem Radweg. Dadurch besteht die Gefahr eines sogenannten Dooring-Unfalls, bei dem Autofahrende unachtsam ihre Türen öffnen und so Radfahrende gefährden. Dies kann zu schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen der Radfahrenden führen. Am Hohen Weg ist die Fahrbahn sehr breit, sodass hier eine Sicherheitszone zwischen Radweg und Parkplätzen geschaffen werden könnte. In der Beantwortung der Frage F 955 hat der Magistrat ausgeführt, dass sukzessive Bestandskorrekturen erfolgen und Sicherheitstrennstreifen eingerichtet werden sollen. Bei Neuplanungen sind diese ohnehin Standard und haben zu einer Reduktion der Unfallzahlen geführt. Auch an anderen Stellen im Ortsbezirk wären Nacharbeiten in diesem Sinne zu begrüßen. Ein Beispiel wäre die Heerstraße. Zwar ist die Radinfrastruktur östlich der Ludwig-Landmann-Straße bereits vorhanden, aber die Abmarkierung der Dooring-Zone fehlt auch hier. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - entlang der Straße Am Hohen Weg in beiden Richtungen eine Dooring-Zone zwischen Fahrradweg und Fahrbahnrand einzurichten, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen; - zu prüfen und zu berichten, wo im Ortsbezirk demnächst Sicherheitstrennstreifen markiert werden können und mit welcher Breite diese jeweils angelegt werden. Dabei sind sowohl anstehende Maßnahmen im Rahmen von Straßendeckensanierungen als auch Markierungen abseits dieses Verfahrens zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 15.09.2022, F 955 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 679 Aktenzeichen: 32-1
Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 357/7 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel an Hans Busch anzubringen. Begründung: Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine, mit Unterstützung des Arbeitskreis Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über Ziffer 3. der Vorlage OF 357/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 43 2024 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenErneuerung der Radwegmarkierung FriedrichWilhelmvonSteubenStraße/Breitenbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 343/7 vom 11.11.2023 Betreff: Erneuerung der Radwegmarkierung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radwegmarkierung an der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße zu erneuern und durch die rote Farbe deutlicher zu kennzeichnen. Begründung: An der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße wird der Radverkehr auf der Straße geradeaus in Richtung Bockenheim über die Breitenbachbrücke geführt. Gleichzeit geht nach rechts die Autospur in Richtung Breitenbachstraße ab. Für den Radverkehr eine gefährliche Stelle, da sich zahlreiche Autofahrende an den langsamer fahrenden Radfahrenden stören und entweder knapp vor oder knapp nach den Radlern mit 50 km/h vorbeirasen. Um diese Gefahr für den Radverkehr zu minimieren, würde eine durch die Signalfarbe Rot gekennzeichnete Spur Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 506 Aktenzeichen: 66-2
Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 20.09.2023 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert; 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde; 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte; 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen Pkw- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht inf rage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen Pkw- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritikerinnen und Kritiker kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der Pkw- und Fahrradspur auf der Schloßstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1452 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 530 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4650 entstanden aus Vorlage: OF 766/2 vom 27.09.2023 Betreff: Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, die rechte der beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, als Einfädelspur zu kennzeichnen (beispielsweise durch Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn o. Ä.). Begründung: Die beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, in die Rödelheimer Straße gehen abrupt vor der dortigen Bushaltestelle in eine Fahrbahnspur über. Insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Zusammenführung der Spuren nicht klar ersichtlich ist, wie beispielsweise bei einem Unfall am 25.09.2023 geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4553 entstanden aus Vorlage: OF 337/7 vom 22.09.2023 Betreff: Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Vergrößerung der abgesenkten Bordsteinfläche an der Kreuzung Am Industriehof/Am Hohen Weg auf der rechten Seite stadtauswärts, von der Breitenbachbrücke kommend, zu veranlassen. Die Absenkung soll sich auf den für Fußgängerinnen und Fußgänger markierten Bereich beziehen. Begründung: Am Fußgängerüberweg von und zur U-Bahn-Haltestelle kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Menschen mit Kinderwagen und Rollern, die alle den abgesenkten Bordsteinbereich nutzen, um die Straße zu überqueren. Eine Vergrößerung dessen würde enorme Abhilfe schaffen und gleichzeitig zu einem zügigeren Überqueren des Zebrastreifens führen, was gleichzeitig den Autoverkehr begünstigen würde. Dieses Problem hat sich durch die temporäre Verlegung der Bushaltestelle der Linie M72 auf die Straße Am Industriehof auf Höhe des Studentenwohnheims noch verstärkt. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 77 Aktenzeichen: 66-0
Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 entstanden aus Vorlage: OF 667/2 vom 24.04.2023 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Hinweis: Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung durch die Vorlage OM 4652 zurückgezogen wurde! Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen) zugunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden. Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen und diese zu bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstraße bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit, die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw-Nutzerinnen und -nutzern massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Zu Punkt 1. Die in diesem Antrag vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2. Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1. vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3. Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65 Euro im Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen zehn und 20 Stellplätzen (d. h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahe gelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohnerinnen und Anwohner noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohnerinnen und Anwohner anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem Pkw sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4652 Aktenzeichen: 66-0
Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 entstanden aus Vorlage: OF 614/2 vom 01.03.2023 Betreff: Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg Der Magistrat wird gebeten, 1. illegale Parkmöglichkeiten an bzw. unter der Breitenbachbrücke, an dem nordöstlichen Bürgersteig an der Straße An den Bangerten (siehe Foto Nr. 2), durch Poller zu unterbinden. Diese Maßnahme ist notwendig, um eine sichere Querung von der Straße An den Bangerten zum Knöterichweg für zu Fuß Gehende zu ermöglichen; 2. durch einen Zebrastreifen an geeigneter Stelle oder eine andere Verkehrsmaßnahme, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sicherzustellen. Begründung: Spaziergängerinnen und Spaziergänger, auch mit Kindern, und Radfahrende, die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Knöterichweg und Niddapark unterwegs sind, werden in der Kurve vor eine große Herausforderung gestellt. Wie kann die Kreuzung in Richtung Knöterichweg unfallfrei überquert werden, wenn parkenden Fahrzeuge im Weg stehen oder der Gegenverkehr von der Häuser Gasse mit überhöhter Geschwindigkeit um die Kurve fährt? Abhilfe kann nur ein Zebrastreifen schaffen, der eine sichere Querung der Kreuzung ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Antrag vom 06.11.2024, OF 1029/2 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6242 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3844 entstanden aus Vorlage: OF 284/7 vom 11.04.2023 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 und besonders im Bereich Westring/Fuchstanzstraße bei der Autobahn GmbH beantragen Vorgang: B 446/14; OA 598/15 OBR 7; Beschl. d. St.-V. v. 26.02.2015, § 5675 Der Magistrat wird gebeten, bei der Autobahn GmbH eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 sowie in einem Teilabschnitt von der ersten Schilderbrücke Ausfahrt Ludwig-Landmann- Straße bis zur Autobahnbrücke Am Hohen Weg, vor allem im unmittelbaren Wohnbereich von Westring und Fuchstanzstraße, auf Tempo 80 zu beantragen. Begründung: Bereits in der Anregung OA 598 vom 20.01.2015 wurde vom Ortsbeirat 7 angeregt, ein Tempolimit auf der A 66 vom Nordwestkreuz bis zum Autobahnende auf Tempo 100 einzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dem Anliegen des Ortsbeirats in ihrer 30. Sitzung vom 26.02.2015 im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main zugestimmt. Passiert ist aber nichts. Immer noch gilt, dass die Begrenzung von Tempo 120 ab dem Nordwestkreuz in Richtung Miquelallee aufgehoben wird, wie es bereits 2015 beklagt wurde: "Besonders widersinnig erscheint es, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h stadteinwärts nach dem Nordwestkreuz und damit unmittelbar vor dem Wohngebiet aufgehoben worden ist, sodass den Autofahrern eine unbegrenzte Beschleunigung erlaubt wurde." Bereits 2015 hat der Ortsbeirat auf die besondere Belastung der Wohnbevölkerung im Bereich Westring und Fuchstanzstraße hingewiesen. Das betrifft sowohl die Lärmbelastung als auch Luftverschmutzung. Beides ist nachgewiesen gesundheitsschädlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446 Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1615 Aktenzeichen: 61-12
Alt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 entstanden aus Vorlage: OF 273/7 vom 13.03.2023 Betreff: Alt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen Vorgang: OM 1960/22 OBR 7; B 75/23 Der Ortsbeirat schlägt die Straße Alt-Hausen zwischen Mühlwiesenstraße und Hausener Obergasse als Nachbarschaftsstraße für den Ortsbezirk 7 vor. An den Sonntagen 7. Mai, 14. Mai, 4. Juni und 18. Juni soll dabei der Platz im Zentrum des Ortsteils genutzt werden, um Begegnung und Austausch zwischen verschiedenen Gruppen der lokalen Zivilgesellschaft zu ermöglichen. Dabei ist geplant, verschiedene lokale Initiativen und Vereine einzubinden. Das Programm soll folgende Angebote umfassen: - Bereitstellung von Sportkleingeräten für Kinder, idealerweise durch lokale Sportvereine - Aufstellen von Sitzgelegenheiten (Bierbänken/Tischen); - Vorstellung von Vereinen und Initiativen des Stadtteils; - Kleinere Musikdarbietungen durch Anwohnende; - Einbeziehung des nahegelegenen Altenzentrums, um Begegnungen zwischen den Generationen zu ermöglichen; - Möglichkeit der Selbstversorgung ist gegeben, aber auch Absprache mit dem nahen Stadtteilcafé bezüglich erweiterter Öffnungszeiten. Zuständigen für die Punkte Organisation, Absperrung und Programm sind benannt. Die Kontaktdaten werden dem Amt gesondert zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Gemäß dem Magistratsbericht vom 10.02.2023, B 75, wird in diesem Jahr zwischen dem 07.05. und dem 25.06. an 16 stadtweiten Orten das Modell der Nachbarschaftsstraßen erprobt. Mehrfach wurde dieses Vorhaben beworben und per E-Mail über das Verfahren sowie die Kriterien informiert. Die Initiativen können sich mit ihren Konzepten beim zuständigen Ortsbeirat melden, der diese Vorschläge bis spätestens Ende März dem Magistrat unterbreitet. Der vorliegende Antrag wurde zusammen mit der BI Hausen entwickelt. Relevante Akteurinnen und Akteure wurden miteinbezogen. Seine grundsätzliche Zustimmung hat der Ortsbeirat schon mit der Anregung vom 25.04.2022, OM 1960, bekundet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1917 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 Antrag vom 01.01.2024, OF 354/7 Initiative vom 16.01.2024, OI 42 Aktenzeichen: 32-1
Ortskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3533 entstanden aus Vorlage: OF 251/7 vom 31.01.2023 Betreff: Ortskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten Vorgang: OA 128/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Entsiegelung und Begrünung der zentralen Straßen von Hausen (Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse) generell möglich sind und ob die in den angehängten Plänen vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert werden können. Gegebenenfalls sind diese Überlegungen in die angeregte und von der Stadtverordnetenversammlung positiv beschiedene Ideenwerkstatt für den Ortskern Hausen (OA 128/22) miteinzubeziehen. Diesbezüglich wird der Magistrat gebeten, einen Zeitplan vorzulegen, wann diese stattfinden kann. Begründung: Die Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse bilden das Zentrum des Stadtteils Hausen. Beide Straßen könnten als zentrale Treffpunkte für die diversen Bevölkerungsgruppen des Stadtteils dienen, darunter die Bewohnenden des nahen Altenheims sowie die Grundschülerinnen und Grundschüler der Kerschensteinerschule. Die Straßen haben aktuell aber eine geringe Aufenthaltsqualität, zum einen weil sie versiegelt sind, was im Sommer zu erhöhter Hitze führt, zum anderen aufgrund von zunehmendem Leerstand von Gewerbeflächen sowie der Zuordnung eines großen Anteils des Straßenraums für den Autoverkehr. All dies führt zu weiterer Verödung und einer Abwärtsspirale, die das Zentrum von Hausen immer unattraktiver werden lässt und bereits zum Wegzug von Einzelhandel und Gastronomie führte. Durch Entsiegelung und Begrünung sollen bestehende Treffpunkte wie z. B. das Stadtteilcafé oder das Gemeindezentrum aufgewertet und gleichzeitig nicht kommerzielle Aufenthaltsräume geschaffen werden. Daneben könnten grüne Inseln im Straßenbild dafür sorgen, dass Autofahrende die bestehenden Spielstraßen mehr beachten bzw. die Durchfahrt ganz vermeiden. Perspektivisch sollten auch lokale Akteure wie die Kirchengemeinde, die Bürgerinnen- und Bürgerinitiative Hausen und Anwohnende eingebunden werden, um Baumpatenschaften einzurichten und vorhandene Flächen für zusätzliche Begrünung und Regenwassergewinnung zu nutzen. Die möglichen Standorte für Begrünung sind in den angehängten Plänen detailliert und umfassen Flächen, die aktuell für Parkplätze, Gehwege und einen Ortsplatz genutzt werden. Möglich sind dort je nach Bodenbeschaffenheit Blühwiesen mit Sträuchern sowie solitäre Baumpflanzungen. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1183 Aktenzeichen: 60 10
Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende Am Hohen Weg/Langweidenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 252/7 vom 31.01.2023 Betreff: Zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende Am Hohen Weg/Langweidenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwiefern eine zusätzliche Querungsmöglichkeit über die U-Bahn-Gleise in Höhe der Einmündung Langweidenstraße für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende eingerichtet werden kann. Dabei könnte auch ein zweiter Zugang zum Bahnsteig hergestellt werden, der bisher nur über die Große Nelkenstraße zu erreichen ist. Auf Barrierefreiheit ist selbstverständlich zu achten. Bei der Untersuchung ist insbesondere auf den Anschluss an den Geh- und Radweg auf der anderen Seite der Straße Am Hohen Weg einzugehen, da sich dort ein Parkstreifen befindet. Wenn möglich, sollen Probleme in Bezug auf die Dooring-Zone mitgelöst werden. Begründung: Um an der oben beschriebenen Stelle legal die U-Bahn-Gleise zu überqueren, ist es aktuell nötig, von der Langweidenstraße kommend, einen Umweg zur Übergangsstelle Große Nelkenstraße zu gehen bzw. zu fahren. Neben Schülerinnen und Schüler der Japanischen Internationalen Schule und Radfahrenden, die vom Niddapark in Richtung Industriehof möchten, würden auch Besucherinnen und Besucher des katholischen Kirchorts Sankt Anna von einer direkteren Wegebeziehung profitieren. Allgemein reduziert sich damit auch die Trennungswirkung der Gleise. Eine solche Lösung könnte auch einen Anknüpfungspunkt bieten, um weitere Missstände in diesem Bereich zu beheben wie z. B. einen zweiten Zugang zum Bahnsteig der Linie U 6 und einen fehlenden Abstand der parkenden Autos zu Radfahrenden entlang der Straße Am Hohen Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1184 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 74 Aktenzeichen: 32-1
Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3535 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 30.01.2023 Betreff: Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 Vorgang: OM 2505/13 OBR 7; ST 100/14; V 1322/15 OBR 7; ST 1050/15 Der Magistrat wird gebeten, das THW bzw. das Bundesamt für Immobilien zu kontaktieren und zu klären: - Ist eine Nutzung für die seit Jahren leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 zeitnah vorgesehen? Wenn ja, wann soll diese erfolgen? - Wenn nein, k ann eine Nutzung für kommunale Belange - auch in Form einer Zwischennutzung - in Aussicht gestellt werden? Begründung: Seit Jahren schaut der Ortsbeirat zu, wie die Gebäude des THW in der Königsberger Straße verfallen. Anfragen bezüglich einer privaten Nutzung, um z. B. den Mangel an Nahversorgung im Quartier im Industriehof zu begegnen, wurden negativ beantwortet. Ob es in absehbarer Zeit zu einer Nutzung kommt, konnte das THW nicht bestätigen. Angesichts des Mangels an öffentlichem Raum ist der jahrelange Leerstand der Gebäude des THW in der Königsberger Straße eine pure Verschwendung und nicht hinnehmbar. Sollte das THW keine aktuellen Pläne für eine Nutzung haben, wäre mit dem Bundesamt für Immobilien zu verhandeln, ob die Gebäude für die Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 100 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1050 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-11
Fahrradparken am Industriehof ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3196 entstanden aus Vorlage: OF 225/7 vom 15.11.2022 Betreff: Fahrradparken am Industriehof ausweiten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wo zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten hinter der Bushaltestelle stadteinwärts am Industriehof geschaffen werden können, um dem weiter steigenden Bedarf zu begegnen. Insbesondere soll geprüft werden, ob überdachte, doppelstöckige Fahrradabstellanlagen, analog zu denen am Rödelheimer Bahnhof, installiert werden können. Begründung: Die U-Bahn- und Bushaltestelle "Am Industriehof" wird von vielen Menschen genutzt, um zwischen Bus, U-Bahn, privaten Fahrrädern und Leihangeboten (Rad, Roller) umzusteigen. Sie stellt damit einen attraktiven Mobilitätshub dar, der schon bald durch das neue Wohngebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" und die Straßenbahnlinie 13 noch stärker frequentiert werden wird. Aktuell gibt es südwestlich der Haltestelle einige Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine Station für Leihräder und Leihroller. An Wochentagen sind diese Plätze zumeist überbelegt, sodass Räder entlang des Gehweges geparkt werden und diesen verengen. Ebenso blockieren auch Leihräder Gehweg und Fahrradständer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 701 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1994 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 509 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1787 Aktenzeichen: 66-2
Ersatzfläche für Rettungsdienste und Katastrophenschutz in dem nicht genutzten Teil des THW in der Königsberger Straße 8 schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 223/7 Betreff: Ersatzfläche für Rettungsdienste und Katastrophenschutz in dem nicht genutzten Teil des THW in der Königsberger Straße 8 schaffen Vorgang: V 1322/15 OBR 7; ST 1714/15 Der Magistrat möge sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dafür einsetzen, dass der seit langem nicht genutzte Teil des Gebäudes und Geländes neben der THW- Regionalstelle Frankfurt, Königsberger Straße 8, für Rettungsdienste und Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Mit den Plänen zur Erweiterung der Kerschensteiner Schule fällt für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine Zwischennutzung für seine zwei Rettungswagen und ein Notarzeinsatzfahrzeug im Hausener Spritzenhaus in nächster Zukunft fort. In der Frankfurter Rundschau vom 12.8.2022 beklagt sich deshalb das DRK darüber, dass ein Flächengewinn für den einen zulasten ihrer Hilfsorganisation gehe. Ein möglicher Ersatz nicht nur für das DRK, sondern allgemein für Rettungsdienste könnte in einem nahe und zentral gelegenen Gebiet im Industriehof geschaffen werden. In der o.g. ST verweist der Magistrat im Punkt "zu 2" darauf, dass laut Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die Gebäude vom Technischen Hilfswerk THW genutzt würden und deshalb einer anderen Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Das stimmt aber mindestens seit sieben Jahren und für die rechte Hälfte des Gebäudes und Geländes nicht. Die Nichtnutzung und der Verfall der Gebäudehälfte der Königsberger Straße 8 wurden schon 2015 beim Magistrat beanstandet. Frankfurt hat großen Bedarf an Flächen für öffentliche Nutzung und ein Leerstand ist deshalb nicht zu verantworten. Hier sollte eine zeitnahe Lösung und Zurverfügungstellung für Rettungsdienste gefunden werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 223/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 223/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenStationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 208/7 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der NR 343 / 2022 folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Königsberger Straße, bei Nr. 2 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Industriehof, Koordinaten 50.128937, 8.628874) - Praunheimer Landstraße 78 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Hausen, Koordinaten 50.138925, 8.624595) - Heerstraße Nähe Nr. 253 (Nähe U-Bahn Station Heerstraße, Koordinaten 50.144956, 8.607559) Begründung: Basierend auf der NR 343 bat die Verwaltung die Ortsbeiräte, konkrete Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing zu benennen. Die oben genannten Orte zeichnen sich durch einfache Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie durch stationsbasiertes Bikesharing aus und ermöglichen somit einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Mit diesen Standortvorschlägen soll ein Startschuss gesetzt werden. Dabei sind diese nicht als abschließend für die jeweiligen Stadtteile zu betrachten. Beispielsweise folgen GRÜNE Vorschläge für stationsbasiertes Carsharing in Rödelheim und Westhausen in der Sitzung am 01. November. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Radabstellbügel in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 11.04.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo an folgenden Stellen in Hausen, die teilweise bereits schraffiert sind, Radbügel errichtet werden können, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen: 1. neben der Bushaltestelle M72/73 Am Industriehof (in Richtung Hausen/Praunheim); 2. Praunheimer Landstraße Nr. 12 bis 16, nahe Apotheke oder nahe Moschee; 3. neben der Bushaltestelle M72/73 Hausen; 4. Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg; 5. Ecke Pfannmüllerstraße/Am Fischstein, insbesondere im Einzugsbereich der Bar Ma Vie; 6. links und rechts des Eingangs der Kerschensteinerschule (Straße Am Spritzenhaus). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass Radbügel verhindern, dass Autos rechtswidrig abgestellt werden können. Dadurch wird auch die Einsehbarkeit der einzelnen Stellen erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Antrag vom 08.09.2022, OF 207/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 Aktenzeichen: 66 2
Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 10.04.2022 Betreff: Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bereits Pläne bestehen, in diesem Sommer im Ortsbezirk 7 Nachbarschaftsstraßen auszuweisen. Falls es noch keine Pläne hierzu gibt, schlägt der Ortsbeirat folgende Straßen im Ortsbezirk vor: - Alt-Hausen in Hausen (zwischen Hausener Brückweg und Hausener Obergasse) nach Fertigstellung der Brückenbauarbeiten, - Kalkentalstraße in Rödelheim (zwischen Radilostraße und Burgfriedenstraße). Begründung: In vielen Quartieren von Frankfurt - auch im Ortsbezirk 7 - ist der Platz für nachbarschaftliche Begegnungen begrenzt. Gerade Kinder und ältere Menschen wünschen sich die Möglichkeit, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft spielen, sich unterhalten oder entspannt sitzen zu können. Dies soll laut Koalitionsvertrag durch temporäre Nachbarschaftsstraßen in den Sommermonaten ermöglicht werden. Solche Begegnungs- und Bewegungsräume in der unmittelbaren Nachbarschaft sind von hoher Bedeutung für Gesundheit und Stadtgesellschaft. Das Modell der temporären Nachbarschaftsstraßen stammt in dieser Form aus Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und wird dort seit zwei Sommern erfolgreich durchgeführt. Das Modell beruht auf einer Mischung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und städtischem Möglichmachen und zeigt neue Formen der Nutzung des öffentlichen Raums auf. In den Sommermonaten 2022 sollen in unterschiedlichen Stadtteilen, auch in äußeren Ortsbezirken, 15 mögliche Nachbarschaftsstraßen von den städtischen Ämtern benannt, öffentlich gemacht und nach Patinnen und Paten gesucht werden. Die Hauptaufgabe der Patenschaften besteht darin, die Nachbarschaftsstraßen an den Sonntagnachmittagen in der Form zu betreuen, dass Rettungskräfte und Kraftfahrzeuge von und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen passieren können, während die Straßen für den übrigen motorisierten Verkehr gesperrt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 457 Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1872 entstanden aus Vorlage: OF 126/7 vom 03.03.2022 Betreff: Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Ampelschaltung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof (westliche Ampelanlage für Fuß- und Radverkehr) so zu verändern, dass deren Grünphase bei U- Bahn-Durchfahrten nicht übersprungen wird und es so nicht mehr zu überlangen Wartezeiten kommt; 2. das Umlaufgitter auf dem Radweg zu versetzen oder abzubauen, sodass auch Lastenrädern sowie Rädern mit Anhänger die Durchfahrt ermöglicht wird. Begründung: Der besagte Kreuzungsbereich wird von unterschiedlichen Verkehrsmitteln genutzt. Insbesondere wird U-Bahnen durch die Ampelschaltung Vorfahrt eingeräumt, was sehr zu begrüßen ist. Allerdings wird bei U-Bahn-Durchfahrten die Ampelschaltung so modifiziert, dass die Grünphase der westlichen Fuß- und Radfahrampel häufig ausgelassen wird. Dies führt zu überlangen Wartezeiten und gefährlichen Straßenüberquerungen, insbesondere wenn zwei U-Bahnen nacheinander durchfahren. Daneben existiert auf dem Radweg vor den U-Bahn-Gleisen einseitig ein Umlaufgitter. Dieses ist allerdings so eng gestaltet, dass es mit breiteren Rädern nicht zu passieren ist und Radfahrerinnen und Radfahrer generell stark behindert, sodass die meisten den Fußweg nutzen. Hier sollte beidseitig eine nutzbare und trotzdem sichere Lösung gefunden werden. Abbildung 1: Kreuzungsbereich Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1870 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 07.03.2022 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse Auf Initiative des Ortsbeirates wurden im Jahr 2021 Fahrradbügel vor dem Zebrastreifen am Kiosk und der Postfiliale in Hausen eingerichtet, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Leider hat sich dafür das Falschparkerproblem nun auf den schmalen Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlagert. Dort wird während der Öffnungszeiten der Postfiliale jetzt nahezu dauerhaft auf dem Gehweg geparkt, manchmal bis zu vier Fahrzeuge, sodass ein Durchkommen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollstuhl, häufig nicht mehr möglich ist. Der betroffene Gehweg ist im Schulwegplan der Stadt Frankfurt als empfohlener Gehweg markiert und bindet ein großes Gebiet an die Kerschensteinerschule an, das die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, Peter-Zenger-Straße, Am Fischstein, Pfannmüllerstraße und den kompletten Industriehof umfasst. Entsprechend stark ist der Gehweg von Schülerinnen und Schülern frequentiert. Der Ortsbeirat hält es deswegen für dringend erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von falsch parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen Die Parkfläche, die vor den neuen Radbügeln in Höhe Hausener Obergasse Hausnummer 51 verblieben ist, soll für Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden (z. B. Kurzzeitparken zehn Minuten, Lieferzone, eingeschränktes Halteverbot oder ähnliches). Die Parkfläche bietet Platz für drei Fahrzeuge. Die zeitliche Gültigkeit der Kurzzeit-Parkregelung könnte auf Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt werden (und auch samstagvormittags). 2. Weitere Poller am Gehweg errichten Zusätzlich sollten vor den beiden Nachbargebäuden der Postfiliale, also Hausener Obergasse Hausnummern 32 bis 34 und 30 weitere Poller am Rande des Gehwegs aufgestellt werden, wie es direkt vor der Postfiliale (Hausnummer 36) bereits passiert ist. Begründung: Zu 1.: Der genannte Zeitraum bietet sich an, da dieser sowohl die Öffnungszeiten der Postfiliale als auch die Schulzeiten einschließt. Außerhalb dieses Zeitraums steht der Platz Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin uneingeschränkt zum Langzeitparken zur Verfügung. Die temporäre Regelung sollte kaum Auswirkungen auf die allgemeine Parksituation im Stadtteil Hausen haben, das primär ein Wohngebiet ist. So ist Beobachtungen nach, die Parksituation nur dann sehr angespannt, wenn die Menschen zuhause sind oder Veranstaltungen in der Hausener Brotfabrik stattfinden. Beides betrifft nur die Abend- und Nachtstunden sowie das Wochenende. Tagsüber gibt es durchaus viele freie Parkplätze für Fahrzeuge. Nicht einfach ist es jedoch für größere Fahrzeuge in Hausen, und das ist ein weiteres Problem. Für die DHL-Fahrzeuge, die die Postfiliale mehrfach täglich beliefern, gibt es aufgrund ihrer größeren Ausmaße praktisch keine legalen Parkmöglichkeiten in der Umgebung der Postfiliale. Auch dafür würde ein Kurzzeitparkbereich zwar nicht mit Garantie, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Parkmöglichkeit für die Transporter bieten. Zu 2.: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Hausnummern 32 bis 34 haben inzwischen sogar aus eigener Initiative Pflanzkübel beidseitig neben ihrem Hauseingang auf dem Gehweg aufgestellt, da sie sonst wohl manchmal nicht mehr aus der eigenen Haustür herauskämen, weil Fahrzeuge direkt davor parken würden. Abbildung 1, vollgeparkter Gehweg, Quelle: privat Abbildung 2, mögliche Lösung, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 101/7 vom 27.12.2021 Betreff: Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen Der Magistrat wird gebeten, die BäderBetriebe mit der zeitnahen Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes für die technischen Anlagen (Gebläse etc.) an der neuen Traglufthalle im Freibad Hausen zu beauftragen und für die nächste Wintersaison zu prüfen, ob diese Anlagen auf die gegenüberliegende Seite der Halle (Richtung Ludwig-Landmann-Straße) verlegt werden können. Begründung: Die neue Traglufthalle für das Freibad Hausen ist eine Bereicherung für den Ortsbezirk und erfreut sich großer Beliebtheit. Zum Betrieb der Halle sind allerdings einige lärmemittierende technische Anlagen erforderlich, die derzeit in Richtung der Wohnbebauung (Pfannmüllerstraße/Hausener Obergasse) angebracht und nicht durch eine Lärmschutzeinhausung abgeschirmt sind. Spätestens zur zweiten Wintersaison sollten diese technischen Anlagen verlegt oder durch einen geeigneten Lärmschutz abgeschirmt werden, um die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 846 Aktenzeichen: 52 1
Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2022, OA 132 entstanden aus Vorlage: OF 221/2 vom 30.12.2021 Betreff: Maßnahmen zum Drosseln der überhöhten Geschwindigkeiten auf der Breitenbachbrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Breitenbachbrücke durch Entfall der jeweiligen rechten Fahrspur in beide Fahrtrichtungen für den Pkw-Verkehr einspurig zu gestalten. Die Nutzung der freiwerdenden Fahrspuren soll der Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" zuträglich sein und die Umsetzung dieses Radschnellwegs sofern möglich beschleunigen, keinesfalls jedoch verzögern. Begründung: Regelmäßig werden auf der Breitenbachbrücke bei Kontrollen massive Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt. Auf jeder Straßenseite existieren mindestens zwei Fahrspuren, die nach der Brücke in Richtung Bockenheim in einspurige Straßen münden. Dies bedeutet, dass die zweite Spur für den Verkehrsfluss nicht notwendig ist, sondern lediglich zum Überholen und Rasen einlädt. Der Ortsbeirat hat von den Ämtern bereits mündlich erfahren, dass die einspurige Ausgestaltung der Breitenbachbrücke umsetzbar ist und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen würde. Die Planung des Radschnellwegs "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" soll berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die hier angeregte Maßnahme in den langfristigen und ganzheitlichen Zusammenhang der bestehenden Planung passt. Die Entstehung eines breiten, baulich getrennten Radwegs entsprechend der Radschnellwegstandards soll durch die hier angeregte Maßnahme begünstigt, keinesfalls jedoch verzögert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 219 Bericht des Magistrats vom 05.12.2022, B 452 Bericht des Magistrats vom 24.07.2023, B 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 132 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage OA 132 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1268, 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 14.02.2022 Aktenzeichen: 32-1
Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 218/2 vom 14.11.2021 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b) auf das Nichtbefahren der sogenannten Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit von acht Wochen wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d. h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner - adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wege n der sogenannten Dooring-Zone) aufgestellt. Der Magistrat wird daher gebeten, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als gegebenenfalls zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach circa acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 983 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 27.08.2021 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A. Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen, um den Verkehrsraum von Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat, soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potenzielle Gefährdungssituationen) zwischen Pkw- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt, das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B. Aktuelle Anregungen und geplante Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten 1. Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach circa einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: a) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs"; b) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln; c) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des Pkw- und Lkw-Verkehrs zum Tempo-30-Gebot auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob die "grüne Welle" für Pkw-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Pkw-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen; b) ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C. Verbindliche Zusagen und Konzepte, um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Soweit unter Berücksichtigung - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschlusses des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Anregung unter Buchstabe A.) - und nach einer Bewertung der aktuellen Anregung und ggf. noch folgender Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - frühestens ab April 2022 - (siehe Anregung unter Buchstabe B.) temporäre Maßnahmen zulasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen - gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z. B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1. durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten - unter der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs - Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen, z. B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegenzunehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspur zeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße und diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten? 6. Hat der Magistrat ein Konzept, um für Anwohnerinnen und Anwohner eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße sozialverträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers z. B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u. a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u. a. über die derzeitige Problematik und infrage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A. Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohnerinnen und Anwohner zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B. Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden, bevor der Ortsbeirat oder der Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C. Sollte erwogen werden, z. B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des Pkw-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 519 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 681 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Ideen
Aufklärung und klare Regeln für Radler und E-Scooternutzer
Fast täglich kann man erleben das viele Verkehrsteilnehmer bei jeglicher Fortbewegungsart Regeln und Gesetze sehr individuell auslegen. Während Fahrzeuge mit deutlichen Kennzeichen leichter zu maßregeln sind, ist es bei kleinen Schildern und ohne schon schwierig. Für mich bleiben aber immer noch einige Ungeklärtheiten, denen ich im Alltag begegne. Vom Industriehof Richtung Praunheim kommend wurden die Radspuren Am Hohen Weg neu und gut markiert. Auf der weiterführenden Praunheimer Landstr. sind Fahrradsymbole auf der Fahrbahn. Weiterhin gibt es dort einen breiten zweifarbigen Gehweg ohne Nutzungspflicht (keine blauen Schilder), der sehr gerne auch weiter genutzt wird. Auch von E-Scooterfahrern und Radler oft auch in der verkehrten Richtung. Das führt zu Mißverständnissen und unschönen Situationen auf den Gehwegen, weil die blauen Schilder entfernt wurden, die auch für Fußgänger und Ortsunkundige hinweisend waren. Dürfen auch E-Scooter dort fahren, weil es ja ein Radweg ist? Es gibt keine Klarheit. 2. Punkt ist das Fahren in den Parks und Grünlagen mit E- Scootern. Laut Grünanlagensatzung ist das nicht erlaubt, ist aber gängige Praxis. Ich bitte die Verantwortlichen endlich Aufklärung zu betreiben und manche Maßnahme zu überdenken.
Anfang der Rödelheimer Landstraße Tempo 30 jetzt
Reduzierung auf 30 km/h in dem Bereich der Rödelheimer Landstraße (RöLa) zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße. Im Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße wurde das "Schönhofviertel" mit Kindergärten, Spielplätzen und Schule gebaut. Im Schönhofviertel selbst wurde eine "Tempo 30-Zone" geschaffen. Durch das neue Wohngebiet sind in dem Bereich der RöLa nun einige zusätzliche Querstraßen/Einmündungen entstanden, welche von Fahrzeugführern/innen schlecht einsehbar sind. Hierdurch kommt es häufiger zu gefährlichen Situationen mit Fast-Unfällen bei der Ausfahrt aus diesen Querstraßen/Einmündungen. Außerdem gibt es durch das neue Wohnviertel viel mehr Fußgängerverkehr und viel mehr Straßenüberquerungen der RöLa durch Fußgänger/innen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, die Geschwindigkeit in dem Bereich der RöLa zwischen Breitenbachstraße und Ludwig-Landmann-Straße auf 30 km/h zu reduzieren. Am besten sollte die bereits im Schönhofviertel geschaffene "Tempo 30-Zone" auf den Bereich der RöLa ausgeweitet werden. Offiziell Gemarkung Bockenheim, jedoch auf Thema für den direkt angrenzenden Stadtteil Rödelheim (zuständiges Polizeirevier ist Rödelheim).
Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße
Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.
Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße
Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.
Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße
Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.
Radweg zur direkten Verbindung von Trakehner Straße zur Von-Steuben-Straße
Auf den wenigen Metern zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße und der Trakehner Straße ist die Breitenbachstraße Einbahnstraße. Auf der östlichen Straßenseite wäre ausreichend Platz für einen Radweg in Gegenrichtung, damit man legal und ohne abzusteigen vom Industriehofquartier kommend auf die Breitenbachbrücke fahren könnte. Viele Radfahrer fahren hier schon illegal auf dem Fußweg und queren die Straße an der Fußgängerampel. Denn die nächste Möglichkeit, ohne Abzusteigen aus dem Industriehofquartier zur Breitenbachbrücke zu fahren, führt über die Einmündung Industriehof/Tilsiter Straße. Das ist ein Umweg von ca. 800 m, der zudem zwei Ampeln einschließt. Der einzurichtende kurze Radweg müsste baulich getrennt von der Fahrbahn sein, da hier 50 km/h erlaubt sind, an die sich zudem viele KraftfahrzeugfahrerInnen nicht halten.
Auffahrt für Radfahrer auf Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-Steubenstr. vereinfachen
Die Breitenbachbrücke wird von Radfahrern beidseitig rege genutzt. Aus dem Viertel Industriehof (Trakehner Straße) kommend gibt es jedoch keinen durchgängigen Radweg,um auf die Brücke stadteinwärts zu gelangen. Als Radfahrer muss man hier absteigen, das Rad auf dem Fußweg schieben, um dann über die Fußgängerampel an der Breitenbachstraße auf die Breitenbachbrücke zu kommen. Hier sollte über eine andere Lösung nachgedacht werden (Radspur auf dem Einbahnstraßenteil der Breitenbachstraße oder Verbreiterung des Fußwegs um eine Radspur).
Auffahrt für Radfahrer auf Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-Steubenstr. vereinfachen
Die Breitenbachbrücke wird von Radfahrern beidseitig rege genutzt. Aus dem Viertel Industriehof (Trakehner Straße) kommend gibt es jedoch keinen durchgängigen Radweg,um auf die Brücke stadteinwärts zu gelangen. Als Radfahrer muss man hier absteigen, das Rad auf dem Fußweg schieben, um dann über die Fußgängerampel an der Breitenbachstraße auf die Breitenbachbrücke zu kommen. Hier sollte über eine andere Lösung nachgedacht werden (Radspur auf dem Einbahnstraßenteil der Breitenbachstraße oder Verbreiterung des Fußwegs um eine Radspur).
Auffahrt für Radfahrer auf Breitenbachbrücke/Friedrich-Wilhelm-Steubenstr. vereinfachen
Die Breitenbachbrücke wird von Radfahrern beidseitig rege genutzt. Aus dem Viertel Industriehof (Trakehner Straße) kommend gibt es jedoch keinen durchgängigen Radweg,um auf die Brücke stadteinwärts zu gelangen. Als Radfahrer muss man hier absteigen, das Rad auf dem Fußweg schieben, um dann über die Fußgängerampel an der Breitenbachstraße auf die Breitenbachbrücke zu kommen. Hier sollte über eine andere Lösung nachgedacht werden (Radspur auf dem Einbahnstraßenteil der Breitenbachstraße oder Verbreiterung des Fußwegs um eine Radspur).
Buslinie in die Siedlung Westhausen in Praunheim
Guten Tag, mein Vorschlag hat mehrere Optionen für eine Umsetzung. Es geht um die bessere Anbindung der Siedlung Westhausen in Praunheim an den ÖPNV. Zurzeit ist die Siedlung Westhausen nur über die U-Bahnlinie U7 in der Ludwig-Landmann-Straße angebunden welche teilweise, je nach Wohnsitz, über weite Wege zu Fuß zu erreichen ist. Aktuell ist es so, dass die Fahrgastzahlen an den anliegenden U-Bahnstationen Friedhof Westhausen und Stephan-Heise-Straße sich "in Grenzen" halten was meiner Meinung nach darauf zurückzuführen ist, dass die meisten Anwohner in der Siedlung Westhausen über einen privaten PKW verfügen und diesen auch nutzen. In der Kollwitzstraße in der Siedlung Westhausen sind auch viele Schulen ansässig. Als Anwohner beobachte ich dort auch verstärkt das Phänomen der sog. "Elterntaxis". Durch diese kommt es dann regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen im Bereich der Kollwitzstraße in beiden Richtungen, teilweise mit nicht ungefährlichen Situationen. Auch ist es momentan nicht möglich Einkaufmöglichkeiten oder auch S-Bahnstationen ohne komplizierte Umwege mit Umstiegen zu erreichen. Gegebenenfalls ist sogar eine Fahrt in die Innenstadt mit der U7 von Nöten um eine S-Bahnlinie zu erreichen. Dieser Umstand für dazu, dass doch viele Bewohner zum Auto greifen. Um die Situation des ÖPNV in der Sieglung Westhausen zu verbessern, möchte ich folgende Vorschläge unterbreiten: 1. Verlängerung der Buslinie 72 vom Nordwestzentrum kommend über den Rödelheimer Bahnhof hinaus zur Siedlung Westhausen. Der Linienweg könnte wie folgt aussehen: Ab Rödelheim Bahnhof links in die Radilostraße, weiter geradeaus über die Kreuzung den Hausener Weg entlang (wie die Buslinie 34 aktuell). Ludwig-Landmann-Straße rechts dann halt an der Bushaltestelle Hausener Weg (Umstieg zur U7), weiter auf der Ludwig-Landmann-Straße bis zur Kreuzung "Am Industriehof", dort links die Wendefahrt (am Freibad Hausen) und wieder auf die Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße über die Autobahnbrücke bis zur zweiten Ampel, dort rechts in die Kollwitzstraße abbiegen und am Praunheimer Hohl vorbei dem Straßenverlauf der Kollwitzstraße durch die Siedlung Westhausen folgen. Die Endhaltestelle wäre an der Kreuzung Stephan-Heise-Straße/ Westring gelegen. Auf dem Weg dorthin müssten natürlich Zwischenhaltestellen geprüft werden. In Höhe der Hausnummer Stephan-Heise-Straße 55 bzw. in dessen Bereich wäre problemlos möglich. Der Name der Haltestelle könnte "Westring" lauten. Nach einer Pause könnte der Bus weiter die Stephan-Heise-Straße Richtung Ludwig-Landmann-Straße befahren. An der Ludwig-Landmann-Straße rechts, geradeaus über die Autobahnbrücke rechts in den Hausener Weg und weiter wie die Buslinie 34 zum Rödelheimer Bahnhof. Ab dort wieder auf dem bekannten Linienweg Richtung Nordwestzentrum. Diese Variante der Linienführung würde die Buslinie 34 im Bereich Rödelheim weiter entlasten und wäre zusätzlich im Störfalle auf der Linie U7 eine Alternative im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße. 2. Mein zweiter Vorschlag wäre die Schaffung einer neuen Buslinie welche zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Siedlung Westhausen verkehrt. Diese Linie könnte den von mir in der ersten Variante beschriebenen Linienweg der verlängerten Buslinie 72 abfahren. Vorteil gegenüber einer Verlängerung der Buslinie 72 wäre eine erhöhte Betriebs- und Fahrplanqualität da sie einen kürzeren Linienweg hätte und keine Verspätungen aus dem Weg von der Nordweststadt kommend mitführen würde. Zusätzlich wäre ein Einsatz von sog. Midibussen (keine Kleinbusse) auf dieser Linie denkbar. Bei einer gewissen Umlauf- und Fahrplanung könnten hier nur zwei Kurse auf der Linie eingesetzt werden. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass an gewissen Stellen in der Siedlung Westhausen durch einen regelmäßigen Busbetrieb und durch eingerichtete Bushaltestellen Parkplätze entfallen würden. Aber im Großen und Ganzen besteht hier die Möglichkeit, mehr Menschen auf den Umstieg zum ÖPNV zu bewegen. Bei weiten Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen. Adam Lubiniecki